Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur 24h-Betreuung und Pflege daheim

Welche Leistungen übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die 24-Stunden-Pflegekraft aus Osteuropa wohnt mit Ihnen gemeinsam in der Wohnung. So ist die Betreuerin jederzeit für Sie erreichbar.

Die Betreuungskraft übernimmt alle anfallenden Tätigkeiten im Haushalt sowie alle erforderlichen Pflegeleistungen. Im Vorfeld wird eine genaue Bedarfsanalyse durchgeführt. So weiß die 24-Stunde-Betreuungskraft genau welche Tätigkeiten anfallen.

Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen polnische Pflegekräfte vermitteln, die einen Abschluss zur examinierten Pflegefachkraft vorweisen können.

Empfehlenswert ist eine Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst; besonders zur Übernahme der medizinischen Tätigkeiten (z.B. Insulininjektionen und Tabletten stellen).

Wie wird eine 24-Stunden-Betreuungskraft untergebracht?

Um die Privatsphäre der 24-Stunden-Betreuungskraft gewährleisten zu können, sollte ein Zimmer sowie ein Badezimmer (zur Mitbenutzung) zur Verfügung stehen. Ausreichende Erholungsmöglichkeiten und Freizeit müssen ebenfalls gewährleistet sein.

Um den Kontakt zu der Familie in der Heimat aufrechterhalten zu können, bietet es sich an, der Betreuungskraft die Möglichkeit von Telefonaten zu geben (1 - 2 mal wöchentlich). Durch eine Telefonflatrate oder eine Call-by-Call-Vorwahl können die Kosten hierfür sehr gering gehalten werden (ca. 5€/Monat).

Welche Arbeitszeiten haben 24-Stunden-Betreuungskräfte?

Die individuelle Arbeitszeit können Sie mit der Betreuungskraft bzw. dem polnischem Partnerunternehmen absprechen. Selbstverständlich müssen ausreichend Pausen- und Erholungszeiten sichergestellt und Obergrenzen eingehalten werden.

Auch wenn die Pflegerinnen nicht rund um die Uhr arbeiten, sind sie doch immer in unmittelbarer Nähe der pflegebedürftigen Person und können im Notfall jederzeit eingreifen.

Was ist bezüglich der Sprachkenntnisse der 24-Stunden-Betreuungskräfte zu beachten?

Die Kommunikation zwischen der pflegebedürftigen Person und der 24-Stunden-Betreuungskraft ist sehr wichtig.

Wir achten daher darauf, dass wir nur Betreuungskräfte vermitteln, die mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Sie werden in ihrem Bewerbungsverfahren dahingehend überprüft und in verschiedene Kategorien eingestuft.

Nicht immer ist es notwendig, dass eine Betreuungskraft gute Deutschkenntnisse vorweisen kann. Häufig ist es wichtiger, dass sie gute pflegerische Kenntnisse und Erfahrungen mit einem bestimmten Krankheitsbild hat.

Die Auswahl der erforderlichen Sprachkenntnisse ist individuell zu treffen. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Welche Kosten entstehen bei dem Einsatz einer 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die anfallenden Kosten für die 24 Stunden Pflege werden individuell bestimmt.

Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:

  • Die Deutschkenntnisse der 24-Stunden-Betreuungskraft
  • Die persönliche, fachliche und berufliche Qualifikation
  • Der individuelle Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
  • Der tatsächliche Arbeitsaufwand.

Deutsche Pflegekräfte kosten ca. 2.700€ - 5.600€ monatlich.

Für eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa fallen ca. 1.850€ - 2.300€ monatlich an. Genaueres zu den Preisen finden Sie auf den Seiten Kosten 24 Stunden Betreuung und Kosten polnische Pflegekräfte.

Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel alle 4 Wochen zum Monatsende. Sie erhalten die Rechnung direkt von unserem polnischen Partnerunternehmen, da die 24-Stunden-Betreuungskraft bei diesem angestellt ist und die entsprechenden Leistungen direkt bei Ihnen erbracht werden.

Sind die 24-Stunden-Betreuungskräfte krankenversichert? Ist die Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Osteuropa legal?

Es ist zu beachten, dass die jeweilige Pflegekraft sozialversicherungspflichtig bei einem polnischen Partnerunternehmen angestellt ist.

Den Nachweis hierüber liefert die Bescheinigung A1.

Es kommt immer wieder vor, dass Betreuungskräfte aus Osteuropa diesen Nachweis nicht erbringen können. Ein Hinweis auf eine nicht-sozialversicherungspflichtige und somit illegale Tätigkeit sind deutlich geringere Preise.

Bei einer Beschäftigung einer nicht-sozialversicherungspflichtig angestellten Pflegekraft, können erhebliche Folgen, wie z.B. Bußgeld, Haftstrafe und das Nachzahlen von Sozialabgaben, entstehen. Wer eine 24 Stunden Pflege ohne Agentur realisieren möchte, läuft dementsprechend Gefahr, sich strafbar zu machen.

Alle von uns vermittelten 24-Stunden-Betreuungskräfte sind legal bei einem unserer polnischen Partnerunternehmen angestellt. Die Sozialabgaben werden entsprechend abgeführt.

Welche Kündigungsfristen bestehen?

Eine Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage zum Monatsende.

Habe ich die Garantie, dass die 24-Stunden-Betreuung funktioniert?

Eine solche Garantie kann Ihnen leider niemand geben.

Wir geben Ihnen jedoch die Garantie, dass wir jederzeit bemüht sind, eine Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechende Betreuungskraft auszuwählen. Wir sind jederzeit Ihr Ansprechpartner, wenn eine Unzufriedenheit auftreten sollte.

Durch eine genaue Bedarfsanalyse im Vorfeld kann der reibungslose Ablauf vor Betreuungsbeginn optimiert werden.

Ebenfalls können Sie durch das Beachten folgender Punkte das Zusammenleben und -arbeiten mit der 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgreich beeinflussen:

  • Geben Sie der Betreuungskraft genug Raum für Privatspähre
  • Ermöglichen Sie Telefonate, um den Kontakt zur Familie aufrechterhalten zu können
  • Behandeln Sie die Betreuungskraft stets respektvoll
  • Weisen Sie die Betreuungskraft gerade zu Beginn der Tätigkeit auf die häuslichen Gegebenheiten und die zu erfüllenden Tätigkeiten hin

Wie lange bleibt eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Einsatz?

Eine 24-Stunden-Betreuungskraft bleibt in der Regel zwei Monate bei Ihnen im Einsatz. Nach dieser Zeit findet ein Wechsel der Betreuungskräfte statt. Die Pflegerin wird von der nachfolgenden Pflegerin abgelöst. Bei jedem Wechsel findet zwischen den beiden Kräften eine Übergabe statt, so dass die weitere Versorgung gewährleistet ist. Hierzu sind meist beide Betreuungskräfte einen Tag gemeinsam anwesend (es findet jedoch keine doppelte Berechnung statt).

Die Pflegerinnen reisen entweder mit einem Minibus direkt zu Ihnen an oder werden am nächsten größeren Bahnhof/Busbahnhof abgeholt.

Sollten alle beteiligten Personen damit einverstanden sein, so wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte mit ihren Einsätzen bei Ihnen ab. Hier besteht der Vorteil, dass zwischen den Pflegerinnen und der pflegebedürftigen Person ein zwischenmenschliches Verhältnis entsteht und die Arbeitsabläufe eingespielt sind.

Aus folgenden Gründen ist ein Wechsel der Betreuungskräfte nach zwei Monaten sinnvoll:

  • Die Betreuungskraft kann sich nach dem Einsatz erholen
  • Die Betreuungskräfte haben häufig Familie in Polen
  • Die Motivation für den nächsten Einsatz steigt deutlich an

Kann das Pflegepersonal ausgewählt werden?

Die Auswahl der für Sie passenden Betreuungskraft ist sehr wichtig für das Funktionieren des Einsatzes bei Ihnen.

Wir wählen gemeinsam mit unseren polnischen Partnerunternehmen nach den gewünschten Kriterien die Betreuungskräfte aus. Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, schlagen wir ihnen diese Pflegerin vor.

Sollte es vorkommen, dass Sie mit den von uns vorgeschlagenen Betreuungskräften nicht einverstanden sind, so werden wir Ihnen selbstverständlich weitere Angebote unterbreiten, bis Sie zufrieden sind.

Ist eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse möglich?

Da ausländische Pflege- und Betreuungsdienste keine Kooperationsverträge mit den deutschen Pflegekassen haben, wird die 24 Stunden Betreuung durch osteuropäische Kräfte nicht von der Pflegekasse übernommen. Aus Sicht der Pflegekassen wird die von uns vermittelte Tätigkeit so gewertet, als ob Sie die Pflege selbst durchführen.

Sie haben daher die Möglichkeit, das Pflegegeld für diese Dienstleistung aufzuwenden.

Derzeit bemisst sich das Pflegegeld wie folgt:

  • Pflegegrad 1: 125€ monatlich
  • Pflegegrad 2: 441€ monatlich
  • Pflegegrad 3: 670€ monatlich
  • Pflegegrad 4: 853€ monatlich
  • Pflegegrad 5: 1.026€ monatlich

Bitte beachten Sie: Bei dem Antrag auf Pflegegeld tragen Sie bitte sich selbst bzw. Angehörige oder Bekannte als Pflegeperson ein, da das Pflegegeld in der Regel nur Ihnen und nicht einem Dienstleistungsunternehmen zusteht.

Wie ist der Ablauf der Zusammenarbeit mit uns?

 Sie kontaktieren uns telefonisch oder füllen auf unserer Homepage online den Fragebogen aus

  • Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot
  • Sind Sie einverstanden, wählen wir gemeinsam mit unseren polnischen Partneragenturen geeignete Betreuungskräfte für Sie aus und unterbreiten Ihnen die Vorschläge
  • Sie entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit uns und der ausgewählten Betreuungskraft (vorher entstehen keinerlei Kosten für Sie)
  • Der Dienstleitungsvertrag, in dem Beginn und Dauer der Tätigkeit sowie die anfallenden Kosten festgehalten sind, wird unterschrieben

Wir hoffen, Ihre Fragen/ FAQ sind beantwortet. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unverbindlich!