Kosten für einen Platz im Altenheim oder Pflegeheim

Die Unterbringung eines pflegebedürftigen Verwandten in einem Altenheim ist mit erheblichen Kosten verbunden. Dabei setzt sich der Gesamtpreis aus mehreren Einzelpositionen zusammen. Welche das sind, welche Auswirkungen das Pflegestärkungsgesetz II hat und welche Kosten die Pflegeversicherung erstattet, soll auf dieser Seite erklärt werden.

Ein Platz im Pflegeheim oder Altenheim ist mit höheren Kosten verbunden, als das Engagement einer 24-Stunden-Pflegekraft
Kosten für den Aufenthalt im Altenheim oder Pflegeheim werden teilweise von der Pflegekasse übernommen; Bildquelle: RainerSturm / pixelio.de

Die drei Kostenfaktoren eines Altenheims – Was kostet es uns?

Der Preis für einen Platz im Altenheim setzt sich aus den Kosten für die Verpflegung, die Unterbringung und den Investitionskosten zusammen. Zur Verpflegung und Unterbringung gehören neben den Lebensmitteln und der Miete auch die Reinigung und Wartung des Zimmers und des restlichen Gebäudes, die Müllentsorgung sowie das Waschen der Wäsche der Heimbewohner. Wie hoch diese ausfallen, hängt zu einem großen Teil davon ab, in welchem Bundesland sich das Pflegeheim befinden. Die Investitionskosten helfen der Einrichtung dabei, die Kosten für größere Renovierungsarbeiten stemmen zu können. Wenn also das Dach neu gedeckt werden muss oder die Sanitärräume renoviert werden, werden die Kosten über diesen Anteil refinanziert. Nach Zahlen der Seite Pflegedatenbank.de liegen die Investitionskosten in zwei von drei Pflegeheimen zwischen 10 und 20 Euro pro Tag. Die anfallenden Kosten müssen Sie aber nicht komplett alleine tragen – dank der Leistungen der Pflegeversicherung.

Das Pflegestärkungsgesetz II

Die Gesetzesnovellierung, die zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hatte weitreichende Folgen für die Pflege. Die größte und wichtigste Neuerung war dabei sicherlich die Umstellung von ehemals drei Pflegestufen auf nun fünf Pflegegrade. In diese Kategorien werden alle pflegebedürftigen Menschen eingestuft. Dabei gilt: Je höher der Pflegebedarf und je niedriger die Alltagskompetenz, desto höher ist der Pflegegrad, in den die Senioren eingeteilt werden. Von dem auf dieser Grundlage zur Verfügung gestellten Pflegegeld, können Sie dann die pflegerische Versorgung im Altenheim finanzieren. Wenn die Unterstützung für eine Unterbringung im Pflegeheim genutzt werden soll, handelt es sich um die sogenannten Pflegesachleistungen. Diese staffeln sich wie folgt:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Je höher also der zu leistende Pflegeaufwand ist, desto mehr Kosten übernimmt die Pflegekasse. Alles weitere dazu finden Sie auf unserer Seite zu dem Thema Pflegegrad 24 Stunden Pflege. Allerdings richtete sich vor dem Pflegestärkungsgesetz II auch der zu entrichtende einrichtungseinheitliche Eigenanteil am zu erwartenden Aufwand für die Pflegekräfte.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil

Wenn Ihr Verwandter bzw. Angehöriger vor dem 1. Januar 2017 innerhalb des neuen Begutachtungsassessments von Pflegestufe II auf Pflegestufe III heraufgesetzt wurde, mussten Sie auch mehr Geld für die Unterbringung bezahlen. Mit der neuen Gesetzgebung hat sich das nun geändert.

Heute zahlen alle Bewohner eines Pflegeheims den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Dieser setzt sich aus der durchschnittlichen Belastung aller Senioren zusammen. In unserem Beispiel wohnen in einem Altenheim 100 Senioren, von denen 50 in den Pflegegrad 3 und je 25 in die Pflegegrade 4 und 5 eingestuft sind. Wenn der pflegerische Aufwand bei Pflegegrad 3 bei 1.000 Euro, im Pflegegrad 4 bei 1.500 Euro und im Pflegegrad 5 bei 2.000 Euro liegt, ergeben sich daraus Gesamtkosten in Höhe von 137.500 Euro (50.000 + 37.500 +50.000). Diese werden dann gleichmäßig auf alle Bewohner verteilt, sodass für jeden ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil von 1.375 Euro entrichtet werden muss. Die Kosten richten sich also nicht mehr nach dem eigenen Pflegegrad Ihres Angehörigen, sondern viel mehr danach, wie alle anderen Pflegeheimbewohner eingestuft wurden.

Seit dem Pflegestärkungsgesetz II ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für alle Bewohner einer Einrichtung gleich
Die Gesamtkosten können, je nach Bundesland, weit über 2.000 Euro pro Monat betragen; Bildquelle: Timo Klostermeier / pixelio.de

Wer trägt die Kosten für den Pflegeheim-Platz?

Wenn also die Pflegekasse nur für einen bestimmten Teil der Leistungen aufkommt, wer muss dann den Rest bezahlen? Zuerst obliegt diese Pflicht dem Heimbewohner selbst. Dazu müssen beispielsweise die Rente, mögliche Mieteinnahmen oder andere Einnahmequellen genutzt werden. Sollte er oder sie für den Fehlbetrag nicht vollständig aufkommen können, werden die nächsten Familienmitglieder zur Verantwortung gezogen. Meist sind das der jeweilige Ehepartner, die Kinder und die Enkel – in der Reihenfolge. Erst wenn keiner der Verwandten für die Kosten aufkommen kann, übernimmt das Sozialamt die Zahlung des übrig gebliebenen Restbetrages.

Lesen Sie alternativ auch mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Kosten 24 Stunden Betreuung.

Die Gesamtkosten für einen Platz im Pflegeheim

Wie viel die Unterbringung in einem Pflegeheim für Senioren kostet, hängt zu einem großen Teil davon ab, wo das Heim steht. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegen die Gesamtkosten bei rund 3.000 bis 3.500 Euro. Dieser Wert variiert aber stark von Bundesland zu Bundesland. So werden in Sachsen-Anhalt nur rund 2.500 Euro fällig, in Nordrhein-Westfalen hingegen durchschnittlich rund 4.000 Euro. Selbst wenn Ihr Angehöriger also in einen hohen Pflegegrad eingestuft wurde und Sie deshalb von der Pflegekasse einen hohen Satz für Pflegesachleistungen bekommen, bleiben trotzdem oft noch rund 2.000 Euro oder mehr übrig, die Sie selbst aufbringen müssen.

Alternativen zum Altenheim und deren Kosten

Die beliebteste Alternative zu einer Unterbringung in einem Seniorenheim stellt mittlerweile die 24 Stunden Pflege und Betreuung dar. Im Rahmen dieser Dienstleistung ziehen osteuropäische, meist polnische Pflegekräfte in die Wohnung Ihres Angehörigen mit ein und erbringt dort die grundsätzlichen Betreuungsleistungen. Dazu gehört die grundsätzliche Körperpflege genauso, wie die Mobilisierung und Hilfe im Haushalt. Sie ermöglicht durch die Anwesenheit rund um die Uhr nicht nur eine umfassende Pflege, sondern wird im Optimalfall im Lauf der Zeit eine echte Bezugsperson für die Senioren. Sie können gemeinsam Spaziergänge machen, Gesellschaftsspiele spielen oder alte Fotos ansehen. Insbesondere auch im Rahmen einer Demenzbetreuung wird diese Form mittlerweile in Anspruch genommen.
Je nach Beschäftigungsform, wird für diese Dienstleistung ggf. nur ein Bruchteil davon berechnet, was im Vergleich dazu ein Aufenthalt in einem Pflegeheim kosten würde (lesen Sie mehr zu den Kosten polnische Pflegekräfte). Jacura ist eine führende Vermittlungsagentur für eine Pflegekraft aus Osteuropa. Wenn Sie sich für das Engagement einer 24-Stunden-Pflegerin aus Polen interessieren, können Sie jederzeit bei uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern. Unsere Pflege-Experten bringen Sie dann schnellstmöglich mit einer Betreuerin zusammen, die dann im Haushalt Ihres Angehörigen zum Einsatz kommen kann.
Erfahren Sie auch mehr über einen Test der Stiftung Warentest: 24 Stunden Pflege Stiftung Warentest.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Kosten für einen Platz im Altenheim / Pflegeheim haben, melden Sie sich gerne bei uns.