Was bedeutet "24-Stunden-Betreuung" wirklich?
Der Begriff "24-Stunden-Betreuung" führt häufig zu Missverständnissen. Er bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. Vielmehr lebt die Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist dort erreichbar. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen: maximal 48 Stunden pro Woche (Paragraph 3 ArbZG) und eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (Paragraph 5 ArbZG).
Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Betreuungskraft leistet Alltagsbegleitung und häusliche Betreuung im Sinne von Paragraph 45a und 45b SGB XI. Medizinische Behandlungspflege wie Verbandwechsel oder Injektionen dürfen nur examinierte Pflegefachkräfte erbringen. Diese Abgrenzung ist für das Verständnis aller drei Modelle grundlegend.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24. Juni 2021 (BAG 5 AZR 505/20) entschieden: Auch Bereitschaftsdienst gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit und unterliegt dem Mindestlohn. Eine echte 24-Stunden-Abdeckung durch eine einzelne Person ist damit rechtlich nicht möglich. Genau deshalb arbeiten seriöse Vermittlungen im Tandemmodell mit zwei Betreuungskräften.
Die drei Betreuungsmodelle im Überblick
In der 24-Stunden-Betreuung haben sich drei Modelle etabliert. Sie unterscheiden sich grundlegend darin, wer Arbeitgeber ist, wer die Sozialversicherung zahlt und wie hoch das rechtliche Risiko für die Familie ausfällt. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick.
| Merkmal | Entsendemodell | Direktanstellung | Selbstständig |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber | Partneragentur im Heimatland | Die Familie / der Haushalt | Kein Arbeitgeber; Kraft ist selbstständig |
| Sozialversicherung | Im Heimatland (z.B. ZUS in Polen), A1-Nachweis | Volle Anmeldung in Deutschland durch Arbeitgeber | Selbst organisiert; Risiko Scheinselbstständigkeit |
| Kosten pro Monat | ca. 1.800 bis 2.800 Euro | ca. 2.500 bis 3.500 Euro | Verhandlungsbasis; kein Mindestlohnschutz |
| Pflichten des Haushalts | Kost und Logis, Monatsrechnung zahlen | Lohnabrechnung, SV-Meldung, Lohnsteuer, Urlaub | Honorarvertrag; Prüfung der Selbstständigkeit |
| Rechtliches Risiko | Gering; A1 sichert SV-Status ab | Mittel; Arbeitgeberpflichten müssen korrekt erfüllt werden | Hoch; Rückwirkende SV-Nachzahlung bis 4 Jahre möglich |
Kostenangaben als Spanne; verbindliche Angebote erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch. Stand August 2026.
Welches Modell zu Ihrer Situation passt, hängt von drei Faktoren ab: Budget, gewünschte Kontrolle über die Betreuung und Ihrer Risikobereitschaft. Die folgenden drei Sektionen stellen jedes Modell im Detail vor.
Modell 1: Das Entsendemodell
Das Entsendemodell ist der verbreitetste und für Familien organisatorisch einfachste Weg. Die Betreuungskraft ist bei einem Partnerunternehmen im Herkunftsland angestellt und wird nach EU-Recht befristet nach Deutschland entsandt. Die entsendende Agentur übernimmt sämtliche Arbeitgeberpflichten.
So funktioniert die Entsendung
Eine deutsche Vermittlungsagentur arbeitet mit Partneragenturen in Osteuropa zusammen - hauptsächlich in Polen, der Slowakei, Tschechien und Bulgarien. Diese Partner sind der formelle Arbeitgeber der Betreuungskraft. Sie zahlen Lohn, führen Sozialabgaben ab und stellen die A1-Bescheinigung aus. Die Familie schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der deutschen Vermittlung und zahlt eine monatliche Pauschale.
Das Vertragsdreieck (Familie - Vermittlung - Partneragentur) schützt beide Seiten: Die Betreuungskraft ist sozialversichert, die Familie trägt kein Arbeitgeberrisiko. Die A1-Bescheinigung dokumentiert die ordnungsgemäße Sozialversicherung im Heimatland. Sie wird seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich elektronisch ausgestellt (Paragraph 106 SGB IV).
Vorteile
- +Kein Arbeitgeberaufwand für die Familie
- +Rechtssicherheit durch A1 und EU-Entsenderichtlinien
- +Vertretung im Krankheitsfall durch Tandemmodell
- +Alles in einer Monatspauschale enthalten
Nachteile
- -Regelmäßiger Betreuungskraft-Wechsel alle 8 bis 12 Wochen
- -Kein direktes Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft
- -Abhängigkeit von Vermittlungsqualität der Agentur
Jacura-Praxis: Das Entsendemodell seit 2015
Jacura arbeitet mit über 20 Partneragenturen in Polen und weiteren osteuropäischen Ländern zusammen. Alle Partner stellen die A1-Bescheinigung innerhalb von 14 bis 30 Tagen über das polnische ZUS-Verfahren aus. Für deutsche Haushalte ist das Verfahren kostenlos.
Modell 2: Die Direktanstellung im Haushalt
Bei der Direktanstellung wird die Familie selbst zum Arbeitgeber. Das bringt maximale Kontrolle über die Betreuung mit sich - aber auch hohe bürokratische und finanzielle Verantwortung. Dieses Modell eignet sich vor allem für Familien, die bereits Erfahrung mit Haushaltsangestellten haben oder eine Steuerkanzlei im Rücken.
Arbeitgeberpflichten im Überblick
Als Arbeitgeber trägt die Familie folgende Pflichten: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder einer Krankenkasse, monatliche Lohnabrechnung, Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, Gewährung von Urlaub (mindestens 24 Werktage im Jahr), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Einhaltung des Mindestlohns.
Aktuelle Mindestlohn-Werte 2026
Quelle: Bundesregierung.de, Stand August 2026. Ab 01.01.2027 steigt der allgemeine Mindestlohn auf 14,60 Euro/h.
Die größte Herausforderung bei der Direktanstellung ist das BAG-Urteil vom Juni 2021: Bereitschaftsdienst gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Eine einzelne Betreuungskraft kann damit gesetzlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche abdecken. Die Lösung ist das Tandemmodell: Zwei Betreuungskräfte wechseln sich im Rhythmus von 8 bis 12 Wochen ab. Für die Familie bedeutet das höhere Organisationskosten, aber rechtliche Sicherheit.
Modell 3: Die selbstständige Betreuungskraft
Im dritten Modell tritt die Betreuungskraft als Selbstständige auf. Sie stellt ihre Dienste selbst in Rechnung und legt Preise und Arbeitszeiten fest. Auf den ersten Blick erscheint das unkompliziert - tatsächlich birgt es aber das höchste rechtliche Risiko aller drei Modelle.
Achtung Scheinselbstständigkeit
Das zentrale Problem ist die Scheinselbstständigkeit nach Paragraph 7a SGB IV. Wenn eine Betreuungskraft nur für eine Familie tätig ist, feste Arbeitszeiten hat und in deren Haushalt eingegliedert ist, spricht fast alles für eine abhängige Beschäftigung - unabhängig davon, was im Vertrag steht. Die Folge: Die Deutsche Rentenversicherung kann rückwirkend bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Der Haushalt haftet für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge.
Wann ist echte Selbstständigkeit gegeben?
- Mehrere Auftraggeber (nicht nur eine Familie)
- Eigne Preiskalkulation und unternehmerisches Risiko
- Keine festen Arbeitszeiten und d Weisungsfreiheit
- Eigne Betriebsmittel und d Gewerbeanmeldung
Im Zweifel empfiehlt sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der deutschen Rentenversicherung (Paragraph 7a SGB IV).
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung variieren stark je nach Modell, Pflegegrad, Sprachniveau der Betreuungskraft und Region. Im Entsendemodell liegen die Monatspauschalen typischerweise zwischen 1.800 und 2.800 Euro. Die Direktanstellung ist durch Sozialabgaben höher: 2.500 bis 3.500 Euro monatlich.
| Variante | Monatliche Kosten |
|---|---|
| Entsendemodell | 1.800 - 2.800 Euro |
| Direktanstellung (inkl. SG) | 2.500 - 3.500 Euro |
| Selbstständige Betreuungskraft | Verhandlungsbasis |
| Pflegeheim Eigenanteil (1. Jahr) | Durchschn. 3.245 Euro |
Quelle Pflegeheim: vdek-Erhebung, Januar 2026. 24h-Betreuung: pflege-panorama.de, pflege-helfer24.de.
Was die Kosten beeinflusst
Pflegegrad, Deutschniveau der Betreuungskraft (Grundkenntnisse vs. sehr gute Kenntnisse), Alleinlebend oder Paar, Region (Ost/West) und Qualifikation (zertifizierte Pflegehilfskraft vs. reine Alltagsbegleitung) sind die wichtigsten Preistreiber. Bei Jacura besprechen wir im persönlichen Gespräch, welche Kombination zu Ihrem Budget passt.
Rechtliche Grundlagen aller Modelle
Unabhängig vom Modell gelten dieselben rechtlichen Leitplanken. Wer sie kennt, vermeidet teure Fehler. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Mindestlohn
Nach dem MiLoG und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt der deutsche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026) für die vereinbarte Arbeitszeit inkl. Bereitschaftsdienst.
Arbeitszeitgesetz
Maximal 48 Stunden pro Woche (Paragraph 3 ArbZG), 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (Paragraph 5 ArbZG). Bereitschaftsdienst = vergütungspflichtige Arbeitszeit (BAG 5 AZR 505/20).
EU-Sozialversicherungsrecht
VO (EG) 883/2004 und 987/2009: Wer vorübergehend nach Deutschland entsandt wird, bleibt im Heimatland sozialversichert. A1-Bescheinigung dokumentiert diesen Status.
Scheinselbstständigkeit
Paragraph 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren. Rückwirkende Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bis 4 Jahre möglich. Haftung liegt beim Auftraggeber (Haushalt).
A1 digital seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wird die A1-Bescheinigung ausschließlich elektronisch ausgestellt (Paragraph 106 SGB IV). Seit 2026 gilt die Digitalisierung auch für Abkommensstaaten. Der Antrag läuft über den ausländischen Arbeitgeber, für deutsche Haushalte fallen keine Kosten an.
Illegale Beschäftigung: Risiken und Strafen
Wer eine Betreuungskraft ohne korrekte Anmeldung und Sozialversicherung beschäftigt, riskiert ernste Konsequenzen. Der Zoll ist für die Kontrolle zuständig, hat aber Grenzen: Eine Privatwohnung darf nur mit richterlicher Verfügung betreten werden. Das macht die Aufdeckung seltener, nicht unmöglich.
500.000 Euro
Maximales Bußgeld bei Vorsatz
3 Jahre
Freiheitsstrafe bei betrugsähnlichen Fällen
4 Jahre
Rückwirkende Nachforderung SV-Beiträge
Zum Schutz gehört: eine seriöse Vermittlungsagentur mit klarer A1-Garantie, ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag und der Verzicht auf Barzahlung. Die A1-Bescheinigung schützt beide Seiten - sie ist kein Formalismus, sonder der Nachweis, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt werden.
Spezialfall Polen: A1, ZUS und interkulturelle Praxis
Polnische Betreuungskräfte stellen mit schätzungsweise über 300.000 Kräften den Großteil der 24-Stunden-Kräfte in Deutschland. Ihre korrekte Absicherung läuft über die polnische Sozialversicherung ZUS (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych) und die A1-Bescheinigung.
A1-Bescheinigung über ZUS: Das Verfahren
- Der polnische Arbeitgeber (Partneragentur) beantragt die A1 beim ZUS.
- Bearbeitungszeit: 14 bis 30 Tage.
- Für deutsche Haushalte ist das Verfahren kostenlos.
- Die nachträgliche Vorlage ist zulässig, es besteht keine Mitführungspflicht.
- Seit 2025 ausschließlich elektronisch (Paragraph 106 SGB IV).
Interkulturelle Praxis: Was Familien wissen sollten
Der polnische Mindestlohn 2026 beträgt etwa 4.666 PLN brutto (rund 1.050 Euro) im Monat. Das erklärt die Kostenvorteile der Entsendung gegenüber einer deutschen Direktanstellung, macht aber auch die Bedeutung fairer Vergütung deutlich: Eine Betreuungskraft, die im Heimatland weit über dem Durchschnitt verdient, bleibt motivierter und länger im Einsatz.
Jacura verfügt durch jahrelange Vermittlungspraxis über tiefes Wissen zum polnischen Arbeitsrecht, interkulturellen Besonderheiten und den Sprachanforderungen. Wir beraten Familien detailliert, welche Betreuungskraft mit welchem Qualifikationsprofil zu ihrer Situation passt.
Finanzierung: Diese Leistungen entlasten Sie
Pflegekasse und Finanzamt übernehmen einen relevanten Teil der Kosten. Die folgenden Leistungen sind 2026 aktuell und können modellunabhängig genutzt werden.
| Leistung | Betrag (monatlich) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld PGrad 2 | 347 Euro | SGB XI |
| Pflegegeld PGrad 3 | 599 Euro | SGB XI |
| Pflegegeld PGrad 4 | 800 Euro | SGB XI |
| Entlastungsbetrag (alle PG) | 131 Euro | Paragraph 45a SGB XI |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege | 3.539 Euro/Jahr | SGB XI |
Steuerlich absetzen nach Paragraph 35a EStG
Betreuung im eigenen Haushalt gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro im Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung: Rechnung und Überweisung laufen auf dieselbe Person. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Bei einer Monatspauschale von 2.890 Euro ist der Höchstbetrag ab dem siebten Monat erreicht.
So finden Sie das richtige Modell
Das passende Modell hängt von drei Faktoren ab: Budget, gewünschte Kontrolle und Risikobereitschaft. Nutzen Sie die folgende Entscheidungshilfe.
Entscheidungsmatrix: Welches Modell passt zu Ihnen?
"Ich will Sicherheit und keine Bürokratie."
Dann ist das Entsendemodell Ihre Wahl. Die Partneragentur übernimmt alle Arbeitgeberpflichten, die A1-Bescheinigung schützt Sie vor Haftungsrisiken.
"Ich möchte maximale Kontrolle und bin bereit, Arbeitgeber zu werden."
Dann prüfen Sie die Direktanstellung - aber nur mit steuerlicher Beratung und im Tandemmodell. Rechnen Sie mit höheren Kosten.
"Ich kenne jemanden und will es unkompliziert."
Vorsicht: Eine selbstständige Betreuungskraft birgt hohe Risiken. Lassen Sie den Status unbedingt vorab durch ein Statusfeststellungsverfahren klären (Paragraph 7a SGB IV).
Checkliste: Seriöse Vermittlung erkennen
Haken Sie diese Punkte ab, wenn Sie Angebote vergleichen. Weicht eine Agentur bei einem Punkt aus, ist das ein Warnsignal.
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Jacura arbeitet seit 2015 mit über 20 geprüften Partneragenturen in Osteuropa zusammen und bietet alle Vermittlungen ohne Vermittlungsgebühr an. Im persönlichen Gespräch finden wir heraus, welches Modell zu Ihrer Situation passt.
Häufige Fragen zu Betreuungsmodellen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Mindestlohngesetz (MiLoG): 13,90 Euro/h seit 01.01.2026; 14,60 Euro/h ab 01.01.2027
- Pflegemindestlohn: 16,10 / 17,35 / 20,50 Euro/h (seit Juli 2026)
- VO (EG) 883/2004 und 987/2009: EU-Sozialversicherungskoordinierung
- Paragraph 106 SGB IV: A1 elektronisch seit 01.01.2025
- Paragraph 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren Scheinselbstständigkeit
- Arbeitszeitgesetz Paragraph 3 und 5: max. 48 h/Woche, 11 h Ruhezeit
- BAG 5 AZR 505/20: Bereitschaftsdienst = vergütungspflichtige Arbeitszeit
- Paragraph 45a und 45b SGB XI: Entlastungsbetrag und Pflegegeld
- Paragraph 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen
- vdek-Erhebung zu Eigenanteilen in der stationären Pflege, Januar 2026
- Mediendienst Integration: >300.000 ausländische Pflegekräfte in Deutschland
- Eigene Auswertung von 3.000+ Jacura-Vermittlungen, 2015 bis 2026
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Zuletzt geprüft am 28. August 2026 durch das Beratungsteam von Jacura.
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