Pflegehilfsmittel 2026: Arten, Antrag & 42 € Anspruch
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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Arten, Kostenübernahme und Antrag - der Ratgeber

Verbrauchsmittel für 42 Euro im Monat, technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf und die richtige Beantragung: Dieser Ratgeber erklärt beide Kategorien, den Anspruch und den besonderen Nutzen in der 24-Stunden-Betreuung.

Porträt von Sebastian Knuth

Sebastian Knuth, Geschäftsführer

29. August 2026 · 11 Min. Lesezeit · fachlich geprüft

Betreuungskraft und Seniorin im häuslichen Umfeld mit Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag zu Hause - für Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuungskräfte gleichermaßen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • {{ iconCheckAccent }} Die Pflegekasse zahlt für Verbrauchsmittel 42 Euro pro Monat (seit 01.01.2025, vorher 40 Euro) - ohne Zuzahlung, für alle Pflegegrade bei häuslicher Pflege.
  • {{ iconCheckAccent }} Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf werden leihweise gestellt; bei Kauf fallen maximal 25 Euro Zuzahlung an.
  • {{ iconCheckAccent }} Der Antrag ist unkompliziert: Formular ausfüllen, bei der Pflegekasse einreichen oder vom Anbieter komplett übernehmen lassen - seriöse Pflegeboxen machen das kostenlos.
  • {{ iconCheckAccent }} In der 24-Stunden-Betreuung sind Pflegehilfsmittel ein zentraler Baustein: Sie entlasten die Betreuungskraft und schützen die Würde der pflegebedürftigen Person.

Was sind Pflegehilfsmittel? Definition und Abgrenzung

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage ist Paragraph 40 SGB XI. Die Pflegekasse unterscheidet sie klar von Hilfsmitteln der Krankenkasse (Paragraph 33 SGB V): Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung oder dem Behandlungserfolg, Pflegehilfsmittel der Unterstützung im Pflegealltag.

Das offizielle Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (Paragraph 139 SGB V) listet über 32.500 Produkte - von Einmalhandschuhen bis zum Treppenlift. Für Angehörige ist die wichtigste Unterscheidung: zum Verbrauch bestimmt (monatlich neu) oder technisch (dauerhaft, meist leihweise).

Zwei Kategorien im Überblick

Kriterium Zum Verbrauch bestimmt Technische Pflegehilfsmittel
Nutzung Monatlich, wird verbraucht Dauerhaft, meist leihweise
Kostenübernahme 42 Euro/Monat Pauschale, keine Zuzahlung Leihstellung oder Kauf mit 10 % Zuzahlung, max. 25 Euro
Beispiele Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion, Mundschutz, Schürzen Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Badelifter, Treppenlift
Beantragung Formular bei Pflegekasse, oft über Anbieter Antrag mit ärztlicher Verordnung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro pro Monat

Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause versorgt wird, erhält seit dem 1. Januar 2025 monatlich bis zu 42 Euro (vorher 40 Euro) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel - ohne Zuzahlung und unabhängig vom Pflegegrad. Die Pauschale wird nicht ausgezahlt, sondern Sie erhalten dafür monatlich eine Box mit den benötigten Produkten direkt nach Hause.

Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Monatsende. Es gibt keine Übertragung in den nächsten Monat. Die Pauschale gilt für Pflegegrad 1 bis 5 in gleicher Höhe.

Typische Produkte einer Pflegehilfsmittelbox

Je nach Anbieter können Sie die monatliche Lieferung individuell zusammenstellen. Das sind die gängigsten Produkte:

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Einmalhandschuhe

Latex oder Vinyl, schützen vor Keimen und sorgen für Hygiene bei der Körperpflege.

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Bettschutzeinlagen

Einweg oder waschbar, halten Matratze und Bettwäsche trocken und hygienisch sauber.

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Hände- und Flächendesinfektion

Reduziert das Infektionsrisiko im Haushalt und bei der Pflege - unverzichtbar für Betreuungskräfte.

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Schutzschürzen und -kittel

Schützt Kleidung bei der Körperpflege und vermeidet peinliche Situationen.

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Mundschutz

Schützt Pflegebedürftige mit geschwächtem Immunsystem vor zusätzlichen Infektionen.

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Fingerlinge und Feuchttücher

Für die hygienische Versorgung kleiner Wunden und die sanfte Reinigung empfindlicher Haut.

Inkontinenzmaterial (Binden, Einlagen, Pants) wird von vielen Pflegeboxen ebenfalls angeboten, gehört aber rechtlich zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse. Sprechen Sie Ihren Anbieter auf individuelle Zusammenstellung an.

Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Rollstuhl und Co.

Die zweite große Kategorie sind technische Pflegehilfsmittel - dauerhaft genutzte Geräte, die den Pflegealltag grundlegend verändern. Sie werden in der Regel leihweise von einem Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen zur Verfügung gestellt. Bei Kauf fallen 10 Prozent Zuzahlung an, gedeckelt auf maximal 25 Euro. Pflegebedürftige unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.

Pflegebett

Höhenverstellbar, mit verstellbarem Kopf- und Fußteil. Schont den Rücken der pflegenden Person und ermöglicht sicheres Aufstehen.

Rollstuhl und Rollator

Erhalten Mobilität und Selbstständigkeit. Der Rollator eignet sich für die Wohnung, der Rollstuhl für längere Strecken.

Hausnotruf

Armband oder Halskette mit Funkknopf. Bei Sturz oder Notfall wird automatisch eine Rettungsstelle alarmiert - 24 Stunden am Tag.

Badelifter und Lagerungshilfen

Badelifter senken die Person sicher in die Wanne. Lagerungshilfen wie Keilkissen entlasten Druckstellen und beugen Dekubitus vor.

Betreuungskraft hilft Seniorin mit Rollator in der Wohnung
Technische Hilfsmittel ermöglichen Teilhabe am Alltag und entlasten Angehörige und Betreuungskräfte nachhaltig.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Die 42-Euro-Pauschale für Verbrauchsmittel gilt für Pflegegrad 1 bis 5 gleichermaßen - es gibt keine Staffelung nach Pflegegrad.

Was ändert sich ab 2027?

Die Pauschale soll voraussichtlich ins Entlastungsbudget überführt werden und nur noch ab Pflegegrad 2 gelten. Diese Reform ist zum jetzigen Zeitpunkt (August 2026) aber noch nicht final beschlossen. Bis dahin gilt die aktuelle Regelung für Pflegegrad 1 bis 5 unverändert.

Anspruchsvoraussetzungen auf einen Blick

  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor (Bescheid der Pflegekasse).
  • Die pflegebedürftige Person wird zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt.
  • Die Versorgung erfolgt durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst (nicht im Pflegeheim).
  • Kein Anspruch bei vollständiger Versorgung im Pflegeheim - dort sind Pflegehilfsmittel über den Heimträger abgedeckt.

Pflegehilfsmittel beantragen - Schritt für Schritt

Der Antrag auf die 42-Euro-Pauschale ist unkompliziert. Viele spezialisierte Anbieter nehmen Ihnen die Antragstellung sogar komplett ab. Sie haben zwei Wege: direkte Beantragung bei der Pflegekasse oder Beauftragung eines Pflegebox-Anbieters.

So beantragen Sie die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale:

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Pflegegrad liegt vor, die pflegebedürftige Person wird zu Hause versorgt? Dann ist die Grundvoraussetzung erfüllt. Der Bescheid der Pflegekasse bestätigt Ihren Pflegegrad.

  2. 2

    Antragsformular anfordern und ausfüllen

    Das Formular "Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse - telefonisch, per Post oder häufig als Download. Alternativ übernimmt ein Pflegebox-Anbieter diesen Schritt komplett für Sie.

  3. 3

    Bei der Pflegekasse einreichen

    Senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihre Pflegekasse. Der Medizinische Dienst (MD) prüft in der Regel nicht gesondert - der Anspruch ergibt sich direkt aus dem Pflegegradbescheid.

  4. 4

    Bewilligung abwarten

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden (Paragraph 18 SGB XI), sonst gilt der Antrag nach fünf Wochen als genehmigt.

  5. 5

    Monatliche Lieferung erhalten

    Nach der Bewilligung erhalten Sie Ihre erste Pflegehilfsmittelbox. Die Lieferung erfolgt automatisch jeden Monat kostenfrei zu Ihnen nach Hause. Bei den meisten Anbietern können Sie die Inhalte monatlich anpassen.

Praxistipp: Anbieter übernimmt Antragstellung

Seriöse Pflegebox-Anbieter übernehmen Schritt 2 und 3 kostenlos für Sie. Sie müssen dann nur noch den Antrag unterzeichnen. Das spart Zeit und vermeidet Fehler im Formular. Jacura berät Sie gern, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Antrag abgelehnt? Widerspruch richtig einlegen

Lehnt die Pflegekasse den Antrag ab, haben Sie nach § 84 SGG genau einen Monat nach Zugang des Bescheids Zeit, Widerspruch einzulegen. Ein begründeter Widerspruch ist oft erfolgreich - geben Sie nicht vorschnell auf.

Widerspruch in drei Schritten

1

Bescheid prüfen

Lesen Sie die Begründung der Ablehnung sorgfältig. Oft handelt es sich um formale Fehler, die sich korrigieren lassen.

2

Schriftlichen Widerspruch verfassen

Schreiben Sie an Ihre Pflegekasse, nehmen Sie Bezug auf den Bescheid und begründen Sie, warum die Ablehnung Ihrer Ansicht nach unberechtigt ist. Eine ärztliche Bescheinigung kann den Widerspruch unterstützen.

3

Frist wahren - ein Monat!

Die Monatsfrist beginnt mit Zugang des Bescheids. Schicken Sie den Widerspruch per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Bei Fristversäumnis ist der Bescheid bestandskräftig.

Pflegebox-Anbieter im Vergleich: Worauf achten?

Zahlreiche Anbieter liefern die Monatsbox kostenfrei nach Hause und übernehmen auf Wunsch den Antrag. Gute Anbieter erkennen Sie an folgenden Kriterien:

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Kostenlose Antragsübernahme

Seriöse Anbieter füllen den Antrag für Sie aus und reichen ihn ein - ohne zusätzliche Kosten.

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Individuelle Produktzusammenstellung

Sie bestimmen monatlich, welche Produkte Sie benötigen - keine starren Standardboxen.

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Flexible Kündbarkeit

Monatlich kündbar, keine langen Vertragsbindungen. Ein Wechsel des Anbieters ist jederzeit möglich.

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Keine versteckten Gebühren

Weder Vorkasse noch Bearbeitungsgebühren. Die 42 Euro decken die Lieferung vollständig ab.

Vorsicht bei diesen Warnsignalen

Unerwünschte Werbeanrufe, Vorkasse, Bearbeitungsgebühren oder Werbegeschenke für die Antragstellung sind Alarmzeichen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich vor solchen Praktiken. Seriöse Anbieter verlangen niemals Vorkasse und drängen Sie nicht zur Unterschrift.

Pflegehilfsmittel in der 24-Stunden-Betreuung

In der häuslichen 24h-Betreuung setzt die Betreuungskraft die Pflegehilfsmittel täglich ein - die richtige Ausstattung entlastet die Betreuungskraft spürbar und erhöht Hygiene sowie Würde der pflegebedürftigen Person. Gerade polnische Betreuungskräfte, die den größten Teil der 24h-Betreuungen in Deutschland übernehmen, profitieren von einer gut durchdachten Hilfsmittelausstattung.

Betreuungskraft und Seniorin halten die Hände ineinander
Pflegehilfsmittel sind kein Ersatz für menschliche Zuwendung - sie unterstützen die Betreuungskraft, damit mehr Zeit für das Wesentliche bleibt.

Empfohlene Hilfsmittel für die 24h-Betreuung

Verbrauchsmittel

Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen sind die Basisausstattung. Die monatliche Pflegebox deckt diesen Bedarf zuverlässig.

Rückenschonende Hilfsmittel

Pflegebett, Aufstehhilfe und Gleitmatten entlasten den Rücken der Betreuungskraft bei Transfers und Lagerung - das beugt Ausfällen vor.

Sicherheit im Alltag

Hausnotruf und rutschfeste Unterlagen geben beiden Seiten Sicherheit. Die Betreuungskraft kann beruhigt schlafen oder kurz einkaufen gehen.

Kommunikation und Organisation

Jacura hilft Angehörigen und Betreuungskraft, den Nachschub zu koordinieren. Die Bestellung läuft automatisch, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Kombinierbar mit anderen Pflegeleistungen

Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel ist eine eigenständige Leistung und schmälert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Sie lässt sich mit allen folgenden Ansprüchen kombinieren:

Leistung Betrag (PG 3)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro/Monat
Pflegegeld 599 Euro/Monat
Pflegesachleistungen 1.497 Euro/Monat
Entlastungsbetrag Paragraph 45b 131 Euro/Monat
Verhinderungspflege (anteilig) bis 140 Euro/Monat
Kurzzeitpflege (anteilig) bis 155 Euro/Monat

Beträge für Pflegegrad 3, Stand 2026. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind Kombinationsleistungen; je mehr Sachleistung, desto weniger Pflegegeld. Die Pflegehilfsmittel-Pauschale bleibt davon unberührt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 Euro Zuschuss

Neben Pflegehilfsmitteln bezuschusst die Pflegekasse nach Paragraph 40 SGB XI auch den barrierearmen Umbau der Wohnung - mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (erhöht 2025). Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, ist der Zuschuss kumulierbar.

Badumbau

Bodengleiche Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, unterfahrbarer Waschtisch - das Bad ist der häufigste Umbau.

Rampen und Türverbreiterung

Für Rollstuhl- und Rollatorzugang. Rampen ersetzen Stufen, verbreiterte Türen ermöglichen barrierefreie Bewegung.

Treppenlift

Erschließt mehrere Etagen und ermöglicht den Verbleib im eigenen Haus. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten.

Antragstellung

Antrag VOR Baubeginn bei der Pflegekasse stellen. Die Genehmigung sollte vorliegen, bevor Sie Handwerker beauftragen.

Sind Pflegehilfsmittel steuerlich absetzbar?

Selbst getragene Pflege- und Hilfsmittelkosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Das betrifft vor allem Mehrkosten, die über die 42-Euro-Pauschale hinausgehen - zum Beispiel für zusätzliche Produkte oder die Zuzahlung bei technischen Hilfsmitteln.

Was Sie beachten sollten

  • Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen - auch über die 42 Euro hinaus.
  • Die zumutbare Eigenbelastung hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.
  • Rechnungen müssen auf die Person ausgestellt sein, die sie steuerlich geltend macht.
  • Dieser Hinweis ersetzt keine Steuerberatung. Klaren Sie Details mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Paragraph 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (dejure.org)
  • GKV-Spitzenverband: Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (über 32.500 Produkte)
  • Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Pflegeversicherung 2026
  • § 84 SGG (Widerspruchsfrist), Paragraph 139 SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
  • Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - diese Regeln sollten Sie kennen
  • pflege.de: Pflegehilfsmittel Übersicht und technische Pflegehilfsmittel

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Zuletzt geprüft am 29. August 2026 durch das Beratungsteam von Jacura. Alle Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026.

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