News & Tipps: Blog zur 24h-Betreuung und Pflege

Jacura ist spezialisiert auf die 24 Stunden Betreuung daheim durch eine Pflegekraft aus Osteuropa und möchte Ihnen hier News, Tipps und Einblicke in die 24 Stunden Pflege und Betreuung geben. Viel Spaß beim Lesen!

Angehörige pflegen: Wir beantworten die fünf wichtigsten Fragen

Das Pflegen von Angehörigen ist nicht nur körperlich und seelisch anstrengend. Oftmals müssen Sie sich mit einer Vielzahl von Fragen auseinander setzen, die zum Beispiel rechtlicher, finanzieller oder fachlicher Natur sind. Sich um diese Dinge zu kümmern kann wertvolle Kraft rauben, die Sie lieber Ihrem Angehörigen zukommen lassen würden. Deshalb wollen wir Ihnen in diesem Artikel eine Hilfestellung geben und über die Themen informieren, die bei der Pflege von Familienmitgliedern oder Ehepartnern essentiell wichtig sind.

Angehörige pflegen: Fünf Fragen, die pflegende Familienmitglieder sich stellen müssen
Fünf Antworten auf die fünf häufigsten Fragen von pflegenden Angehörigen; © Tony Hegewald / pixelio.de

1. Kann ich die Pflege eines Familienmitglieds überhaupt selbst leisten?

Natürlich möchte man der zu pflegenden Person ermöglichen, in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben und sie bestenfalls selbst versorgen. Ob dies aber überhaupt möglich ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Erstmal entscheidet der Pflegegrad Ihres Verwandten darüber, ob Sie die nötige Pflegeleistung überhaupt erbringen können. Wenn sich die zu erledigenden Tätigkeiten im Bereich der täglichen Arbeit im Haushalt bewegen, ist es durchaus auch für Angehörige möglich, diese Hilfestellungen selbst zu übernehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Kochen und Putzen, das Erledigen von Einkäufen und vergleichbare Arbeiten. Sobald aber fortgeschrittene pflegerische Fähigkeiten erforderlich sind, können Angehörige ohne entsprechende Fachkenntnis die Pflege nicht mehr gewährleisten. Zwar können Sie an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, allerdings wird ab Pflegegrad 3 der Umfang der zu leistenden Arbeit für Berufstätige kaum zu leisten sein. Genau dies ist auch der zweite Faktor, der darüber entscheidet, ob Sie die Person selbst zu Hause pflegen können, oder ob Sie auf eine Pflegeheim oder eine 24-Stunden-Pflegerin angewiesen sind. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Thema Pflegegrad 24 Stunden Pflege.

Neben dem Pflegebedarf Ihres Angehörigen ist demnach auch Ihre Lebenssituation ausschlaggebend dafür, ob Sie die nötigen Pflege- und Betreuungsarbeiten erbringen können. Wenn Sie beispielsweise in Vollzeit angestellt sind und nicht in der gleichen Stadt wohnen wie die zu pflegende Person, dann ist es selbst bei einem niedrigen Pflegegrad kaum möglich, die Betreuung Ihres Angehörigen zu leisten. Wenn Sie aber beispielsweise nur halbtags arbeiten oder selbst schon in Rente oder Pension gegangen sind, ist das Übernehmen der Hausarbeit zeitlich ohne weiteres schaffbar. Trotzdem gilt auch hier in jedem Fall die Pflegegrad-Grenze: Wenn der körperliche, zeitliche und seelische Stress zu groß wird, sollten Sie sich mit den Möglichkeiten eines Pflegeheims oder einer häuslichen Pflege auseinandersetzen. Bei letzterer Option kann der oder die Pflegebedürftige auch in der eigenen Wohnung bleiben und muss sich nicht auf eine neue, fremde Umgebung einstellen.

Tipp

Wenn Sie in der Nähe oder sogar im gleichen Haus wie die zu pflegende Person wohnen, können Sie viele Hausarbeiten auch von externen Dienstleistern erledigen lassen. „Essen auf Rädern“, Reinigungsdienste, Maniküre und Pediküre oder Friseure kommen gerne zu Ihrem Angehörigen nach Hause und können eine wertvolle Hilfe sein.

Infobox: Familienpflegezeit

Angestellte haben einen rechtlichen Anspruch auf Familienpflegezeit. Im Rahmen dessen können sie für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren Ihre Mindestarbeitszeit auf 15 Wochenstunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Voraussetzung dafür sind, dass der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die Ankündigungsfrist für eine solche Freistellung liegt bei acht Wochen, wobei Sie auch mit angeben müssen, wie lange und in welchem Rahmen die Freistellung in Anspruch genommen werden soll. Wenn eine Pflegezeit für Sie in Frage kommt, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser muss, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, Ihren Wünschen entsprechen und mit Ihnen gemeinsam die Rahmenbedingungen in einer schriftlichen Vereinbarung fixieren.

2. Was passiert, wenn ich meinen Verwandten mal nicht pflegen kann?

Selbst wenn es für Sie möglich ist, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen, können Sie diese Arbeit nicht an 365 Tagen im Jahr leisten. Wenn Sie wegen eines Urlaubs oder einer eigenen Krankheit für einen gewissen Zeitraum nicht die Betreuung gewährleisten können, zahlt die Pflegekasse eine sogenannte Verhinderungspflege. Diese Ersatzpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen haben. Diesen Anspruch können Sie dann für sechs Wochen im Jahr geltend machen. 

Weitere Alternativen zur kurzfristigen Entlastung sind die teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege. Wenn Sie die Verhinderungspflege beanspruchen, wird für den jeweiligen Zeitraum die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Dieses Geld können Sie dann aufwenden, um eine Kurzzeitpflege oder ähnliche Angebote zu finanzieren.

Kann ich meine Angehörigen selber pflegen? Für viele ist das Altenheim die letzte Option.
Häusliche Pflege oder doch Altenheim?; © Karin Jung / pixelio.de

3. Welche (finanzielle) Unterstützung steht mir als pflegender Angehöriger zu?

Ab dem ersten Pflegegrad haben Sie einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag, ab dem zweiten Grad bekommen Sie Pflegegeld. Diese finanziellen Zuschüsse der Pflegeversicherung werden gezahlt, wenn die Pflege selbst anstatt einer Einrichtung sichergestellt wird. Allerdings wird der Betrag nicht auf das Konto der pflegenden Person überwiesen. Die pflegebedürftige Person bekommt das Geld und kann es dann als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.

Die Höhe des Pflegegeldes ermisst sich am Bedarf der betreffenden Person und variiert zwischen der minimalen monatlichen Unterstützung in Höhe von 316,- Euro und dem Höchstsatz von insgesamt 901,- Euro zuzüglich des Entlastungsbeitrags. Außerdem stehen Ihnen unter Umständen umfangreiche Leistungen der Pflegekasse wie Zuschüsse zum Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse und Beratungsangebote für Angehörige zur Verfügung. Einen Überblick hierzu erhalten Sie auf unserer Informationsseite Pflegegeld 24h Pflege.

Um den Grad Ihres Angehörigen ermitteln zu lassen, müssen Sie die Einordnung formlos bei der Krankenversicherung beantragen. Diese schickt dann einen Sachverständigen, der den Pflegebedarf einschätzt und entsprechend einer Punktetabelle in eine der fünf Stufen einordnet.


Tipp

Wenn Sie selbst nicht mehr erwerbstätig sind und sich um eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 kümmern, kann sich dadurch Ihr eigener Rentenanspruch erhöhen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zehn Stunden verteilt auf wenigstens zwei Tage die Woche mit der Pflege beschäftigt sind. Alle weiteren Informationen zur Verbesserung Ihrer eigenen Rente durch das Betreuen von pflegebedürftigen Angehörigen bekommen Sie in der Beratungsstelle der Pflegekasse.

Ab Pflegegrad 2 ihres Angehörigen kann sich ihr eigener Rentenanspruch erhöhen.
Angehörige selber pflegen und dadurch die eigene Rente aufbessern; © Uwe Schlick / pixelio.de

4. Was ist bei häuslicher Pflege zu beachten?

Wenn Sie sich dazu entscheiden, sich zusätzliche Hilfe von außen zu holen, stehen Sie vor der Frage, in welchem Umfang sie geleistet werden soll und von wem. Zum einen gibt es die Möglichkeit der stundenweisen Betreuung von Senioren. Hier kommen speziell für diese Arbeit ausgebildete Fachkräfte zu Ihrem Angehörigen nach Hause und helfen bei Pflege und Betreuung der Person. Wenn wenige Stunden pro Tag dem nötigen Aufwand aber nicht mehr gerecht werden, kommt eine 24-Stunden-Pflege in Betracht. In diesem Fall wohnt eine ausgebildete Pflegekraft mit in der Wohnung Ihres Angehörigen und kann ihn oder sie rund um die Uhr betreuen. Diese Dienstleistung kann sowohl von deutschen Pflegern, als auch von Fachpersonal aus dem EU-Ausland verrichtet werden.

Achtung

Wenn Sie sich für die 24-Stunden-Betreuung durch polnische Pflegekräfte entscheiden, müssen Sie darauf achten, dass die Person in ihrem Heimatland auch fest angestellt und kranken- und sozialversichert ist. Dies wird durch die Bescheinigung A1 (früher E101) belegt. Wenn diese Bescheinigung vorliegt, ist die Anstellung der Person rechtlich sicher und legal. Alle von Jacura vermittelten Fachkräfte verfügen über diese Bescheinigung; wenn Sie von einem anderen Personaldienstleister eine Fachkraft ohne diesen Schein vermittelt bekommen, sollten Sie unbedingt Abstand davon nehmen und eine andere Agentur kontaktieren.

5. Mit welchen Kosten muss ich bei der Pflege von Angehörigen rechnen?

Die Kostenkalkulation ist natürlich komplex und hoch individuell, sodass sich dieses Thema nicht verallgemeinern lässt. Allerdings sind die Faktoren, die einen Einfluss nehmen, klar definierbar: Wie hoch ist der Pflegeaufwand? Welche Kosten werden übernommen? Welche Arbeiten kann ich selbst übernehmen?

Ein unterschätzter Aspekt in diesem Zusammenhang sind die Opportunitätskosten. Darunter werden entgangene Erlöse verstanden, die dadurch entstehen, dass Sie vorhandene Möglichkeiten nicht wahrnehmen können. Wenn Sie also, um einen Angehörigen zu pflegen, von einer Vollzeit- in eine Teilzeit-Anstellung wechseln, dann entstehen Ihnen Opportunitätskosten in Höhe des entgangenen Gehaltes. Wenn Sie beispielsweise auf 1.000 Euro monatliches Gehalt verzichten, um einen Verwandten zu pflegen, dann müssen diese Einbußen auch als Kosten verzeichnet werden.

Gerade in diesem Fall sollten Sie prüfen, ob eine 24 Stunden Pflege in Frage kommt. Die Gesamtkosten für eine häusliche 24h-Betreuung unter Berücksichtigung des Mindestlohnes liegen zwischen rund 1.900,00 Euro und 2.500,00 Euro monatlich. Dank der staatlichen Zuschüsse, in Form von Pflegegeld, Verhinderungsgeld oder dem Anspruch auf Kurzzeitpflege, ist hier aber ein Einsparpotenzial von etwa 500 bis 1.000 Euro vorhanden. Außerdem können auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt (mehr dazu unter 24 Stunden Pflege steuerlich absetzbar) werden. Somit ist es in vielen Fällen wahrscheinlich, dass das Engagement einer Pflegerin aus Osteuropa günstiger ist, als wenn Angehörige versuchen, die Arbeit selbst zu erledigen. Der Pflegeplatz in einem Altenheim ist ebenfalls meist deutlich teurer, als die 24h-Pflege vor Ort. Eine detaillierte Beispielrechnung für die Kosten einer 24h-Betreuung haben wir auf der Seite Kosten 24 Stunden Betreuung exemplarisch für Sie aufgestellt.

 Wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen nicht leisten können, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer 24-Stunden-Pflegekraft.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!

Zurück