24 Stunden Pflege Kostenübernahme – Was zahlt die Pflegekasse?

Die 24 Stunden Pflege wird immer beliebter in Deutschland. Mittlerweile beschäftigt jeder zwölfte Pflegehaushalt eine Pflegekraft aus Osteuropa. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Liebevolle Betreuung rund um die Uhr, Verbleib in der eigenen Wohnung und meist deutlich niedrigere Kosten als für einen Platz im Altenheim. Trotzdem müssen die anfallenden Kosten natürlich erst mal getragen werden und viele Familien sorgen sich, das Gehalt der Betreuerin könnte zu hoch für sie sein. In diesem Artikel wollen wir nicht nur die durchschnittlichen Kosten für die 24 Stunden Pflege skizzieren. Wir erklären Ihnen auch, wie Sie die Unterstützung und Zuschüsse der Pflegeversicherung nutzen können, um die tatsächlich anfallenden Kosten für die Haushaltshilfen zu senken.

Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse macht die 24 Stunden Pflege deutlich günstiger.
Durch die Kostenübernahme der Pflegekasse, können Sie bei der 24 Stunden Pflege bis zu 50 Prozent sparen. Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Kosten für die 24 Stunden Pflege

Die grundsätzlichen Kosten für eine 24 Stunden Pflege im Rahmen der Entsendung sind vor allem von drei Einflussfaktoren abhängig: Dem Pflegegrad der zu betreuenden Person, den gewünschten Deutschkenntnissen sowie möglichen Zusatzqualifikationen. Je nach Anbieter, liegt der Grundpreis dabei meist zwischen 1.700 Euro und 2.200 Euro. Bei einem besonders hohen Pflegebedarf, sehr guten Deutschkenntnissen und diversen Zusatzqualifikationen (wie sie beispielsweise bei der Demenzbetreuung notwendig sind), kann der Preis auch im Bereich von 2.600 oder 2.700 Euro liegen. Hinzu kommt die Servicegebühr der Vermittlungsagentur, die im Durchschnitt etwa 100 Euro beträgt. Wenn Sie aber alle Unterstützungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, lässt sich dieser Preis in vielen Fällen in einen Bereich um 1.100 Euro drücken. Einen Überblick zu den Kosten der Dienstleistung, finden Sie unter Kosten 24 Stunden Betreuung und Kosten polnische Pflegekräfte.

 

Kosten anderer Beschäftigungsformen

 

Neben der Entsendung, lässt sich die 24 Stunden Betreuung auch durch die direkte Anstellung der Pflegekraft im eigenen Haushalt, beziehungsweise durch die Beauftragung einer selbständig tätigen Betreuungskraft realisieren. Während selbstständig tätige Pflegekräfte preislich mit entsendeten Betreuerinnen vergleichbar sind, ist die Anstellung im eigenen Haushalt erheblich teurer. Das liegt vor allem daran, dass Sie nicht nur mehr administrativen Aufwand haben, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Alles weitere zu den rechtlichen Grundlagen lesen Sie unter Legalität 24 Stunden Betreuung.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Je nach Pflegegrad, stehen einer pflegebedürftigen Person verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Der Pflegegrad wird im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelt. Je nach Grad der Beeinträchtigung, fällt die Unterstützung so höher oder niedriger aus. Zusammen mit dem Entlastungsbeitrag, der ab dem ersten Pflegegrad gezahlt wird und bei 125,- Euro monatlich liegt, haben Sie einen Anspruch von 441,- Euro (Pflegegrad 2) bis 1.026,- Euro (Pflegegrad 5). Das Pflegegeld ist dabei nicht an bestimmte Dienste geknüpft und kann beliebig für Betreuungsmaßnahmen verwendet werden.

Die Pflegesachleistungen hingegen werden für Pflegeleistungen gezahlt, die durch einen von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden. Für diese Art der Unterstützung können Leistungen von bis zu 1.995 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Außerdem ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen möglich. Da die 24h-Pflege allerdings nicht von der Pflegekasse direkt gefördert wird, können Sie hier nur das Pflegegeld aufwenden. Mehr zu diesem Thema lesen Sie unter Pflegegrad 24 Stunden Pflege.

Anspruch aus Kurzzeitpflege und Verhinderungspflegegeld

Neben diesen grundsätzlichen Leistungen gibt es noch weitere Unterstützung, die Pflegehaushalten bei der privat organisierten Pflege zustehen. So kann die pflegebedürftige Person im Rahmen der Kurzzeitpflege einmal pro Jahr für bis zu acht Wochen in einer vollstationären Einrichtung untergebracht werden. Die Verhinderungspflege ist dazu da, um für betreuende Angehörige im Krankheitsfall oder während eines Urlaubs eine Vertretung zu finanzieren. In beiden Fällen können so Ansprüche in Höhe von jeweils 1.612,- Euro geltend gemacht werden. Diese Leistung steht Ihnen aber erst zu, wenn Sie bereits seit mindestens einem halben Jahr einen oder eine Angehörige pflegen. Wenn der Anspruch auf Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege nicht genutzt wird, dürfen Sie damit auch die 24 Stunden Betreuung teilfinanzieren.

Entscheiden Sie sich dafür, diese Sonderleistungen nicht in Anspruch zu nehmen, bekommen Sie das Verhinderungspflegegeld in Höhe von bis zu 1.612,- € von der Pflegekasse ausgezahlt. Hinzu kommen bis zu 50 Prozent dieses Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege, was dann einem Verhinderungspflegegeld von 2.418 € pro Jahr, also 202,- Euro pro Monat entspricht. Es ist allerdings zu beachten, dass während der Verhinderungspflege nur 50% des Pflegegeldes weitergezahlt wird. Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen durch eine entsendete Pflegekraft durchführen zu lassen. Hier empfiehlt sich eine ausführliche Pflegeberatung durch unser bestens ausgebildetes Fachpersonal, um die für Sie sinnvollste Variante zu finden.

24h-Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen

Wenn Sie die 24 Stunden Pflege steuerlich absetzen, können Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr sparen.
Die 24 Stunden Pflege kann als haushaltsnahe Dienstleistung oder außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bildquelle: Jorma Bork / pixelio.de

Darüber hinaus sind die Aufwendungen für die häusliche Betreuung im Rahmen einer 24 Stunden Pflege steuerlich absetzbar. Die 24 Stunden Betreuung wird als haushaltsnahe Dienstleistung beziehungsweise außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt gemeldet. So dürfen Sie die für polnische Pflegekräfte anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr mit der Einkommenssteuer verrechnen. Auf diese Weise sparen Sie auch hier einen Betrag von bis zu 333,- Euro im Monat. Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen, Rücksprache mit einem Steuerberater zu halten. Nur so können Sie verbindlich herausfinden, in welchem Maß Sie die Kosten für die 24 Stunden Betreuung steuerlich geltend machen können.

Die 24 Stunden Pflege Kostenübernahme: Fallbeispiel

Durch diese Maßnahmen lassen sich die tatsächlich anfallenden Kosten für die 24 Stunden Pflege um bis zu 50 Prozent reduzieren. Um Ihnen das zu veranschaulichen, stellen wir folgendes Fallbeispiel auf: Ihr Angehöriger kann den eigenen Alltag nur noch eingeschränkt bewältigen und wurde in den Pflegegrad 2 eingestuft. Zwar liegt keine Demenz vor, aber die schwindende Mobilität in und außerhalb des Hauses trägt dazu bei, dass der Senior oder die Seniorin die anfallenden Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst erledigen kann. Darüber hinaus gehen wir von einem Gesamtpreis von 2.000,- Euro für die 24-Stunden-Pflege aus und setzen voraus, dass Sie alle finanziellen Leistungen der Pflegekasse voll für die 24h-Pflege aufwenden. Dementsprechend lässt sich exemplarisch folgende Rechnung aufstellen:

 

Kosten Betreuungskraft   2.000,- Euro
Pflegegeld   - 441,- Euro
Verhinderungspflegegeld + Anspruch aus Kurzzeitpflege   - 202,- Euro
Steuerliche Ersparnisse   - 333,- Euro

Verbleibender Eigenanteil   1.024,- Euro

 

In unserem Rechenbeispiel sinkt der Eigenanteil an den ursprünglichen Kosten um 49 Prozent. Damit ist die 24 Stunden Pflege oftmals deutlich günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim (Kosten Altenheim Pflegeheim). Außerdem kann Ihr Angehöriger so in den eigenen vier Wänden bleiben und den Lebensabend im gewohnten und geliebten Umfeld verbringen.

24 Stunden Pflege Kostenübernahme: Jacura hilft

Wenn Sie Hilfe bei der Kalkulation oder weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir bringen als Vermittlungsagentur Pflegekräfte aus Polen in deutsche Privathaushalte und beschäftigen hervorragend ausgebildete Mitarbeiter, die nicht nur mit der häuslichen Pflege im Rahmen der Entsendung bestens vertraut sind, sondern selbst auch lange in der Altenpflege tätig waren. Gemeinsam können Sie so schnell herausfinden, wie Sie die Pflege Ihres Familienmitglieds am besten und günstigsten organisieren können. Gerne legen wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot vor, damit Ihr Angehöriger schnellstmöglich die Unterstützung bekommt, die er oder sie benötigt.

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