Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die Betreuung zu Hause kann legal organisiert werden: über Entsendung, Anstellung im Haushalt oder echte Selbstständigkeit.
- Eine Person darf nicht wörtlich rund um die Uhr arbeiten. Bereitschaft zählt bei angestellten und entsandten Betreuungskräften als Arbeitszeit.
- Bei Entsendung gehört die A1-Bescheinigung vor Arbeitsbeginn dazu. Bei Anstellung trägt der Haushalt die Arbeitgeberpflichten.
- Selbstständigkeit ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Vertragstitel allein entscheidet nicht.
Hinweis zur Rechtslage: Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Jacura ist Anbieter von Betreuung und benennt diese Interessenlage offen.
Ist 24-Stunden-Pflege legal? Ja, als Betreuungsform in drei Modellen. Nein, als Rund-um-die-Uhr-Arbeit einer einzelnen Person. Wenn Sie die Grundlagen zuerst einordnen möchten, lesen Sie 24h-Pflege im Überblick.
Kurz gesagt: Ist 24-Stunden-Pflege legal?
Die Verbraucherzentrale nennt drei legale Wege: Entsendung über ein Unternehmen im Herkunftsland, Anstellung im Haushalt und Selbstständigkeit. Die Bezeichnung 24-Stunden-Betreuung ist irreführend, wenn sie eine ununterbrochene Arbeitsleistung einer Person suggeriert. Das hält auch der Abschlussbericht von BMG, BMAS und Pflegebevollmächtigter aus November 2024 fest.
Quellen: Verbraucherzentrale, 13. August 2026; BMG/BMAS/Pflegebevollmächtigte, Abschlussbericht Live-In-Betreuung, November 2024.
Die Modelle im Vergleich
| Modell | Arbeitgeber und Anweisungen | Sozialversicherung und Papiere | Hauptrisiko |
|---|---|---|---|
| Entsendung | Unternehmen im Herkunftsland; der Haushalt ist ohne Arbeitnehmerüberlassung nicht weisungsbefugt. | Im Entsendestaat; A1-Bescheinigung sowie Verträge mit Entsendeunternehmen und meist Agentur. | Fehlende A1 oder Scheinentsendung. |
| Anstellung | Der Haushalt ist Arbeitgeber und weisungsbefugt. | Deutsche Sozialversicherung, Arbeitsvertrag, Anmeldung und Berufsgenossenschaft. | Arbeitsaufwand und Vertretung bei Ausfall. |
| Selbstständigkeit | Kein Arbeitgeber; keine Eingliederung oder umfassende Weisung. | Eigene Versicherung und Dienst- oder Honorarvertrag. | Scheinselbstständigkeit. |
| Nicht legal: Schwarzarbeit | Oft faktisch der Haushalt, ohne korrekte Anmeldung. | Erforderliche Melde- oder Beitragspflichten werden verletzt. | Nachzahlungen, Bußgeld oder Strafverfahren. |
Warum 24 Stunden nicht wörtlich gemeint sein darf
Für angestellte und entsandte Betreuungskräfte gilt grundsätzlich § 3 Arbeitszeitgesetz: acht Stunden werktäglich, bis zu zehn Stunden nur mit Ausgleich. Der amtliche Live-In-Bericht ordnet acht Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich ein. Bereitschaftszeit zählt vollständig als Arbeitszeit. Der Gesundheitsratgeber nennt außerdem 11 Stunden Ruhezeit, Pausen und mindestens einen freien Tag.
Die Ausnahme für häusliche Gemeinschaft ist unsicher
§ 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG nennt Beschäftigte, die mit anvertrauten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und sie eigenverantwortlich betreuen. Ob das bei entsandten Betreuungskräften greift, ist nicht höchstrichterlich entschieden. Ein BMG-Gutachten von November 2019 beschreibt die Anwendung auf 24h-Betreuung als überwiegend verneint. Das BVerwG-Urteil vom 08.05.2019, 8 C 3.18, legt den Begriff häusliche Gemeinschaft eng aus, betraf aber nicht speziell die 24h-Betreuung.
Quellen: § 3 und § 18 ArbZG, abgerufen 14. Oktober 2026; BMG-Abschlussbericht, November 2024; Thüsing-Gutachten, November 2019; BVerwG, 08.05.2019, 8 C 3.18.
Modell 1: Entsendung über ein Unternehmen im Herkunftsland
Im Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Herkunftsland angestellt und wird zeitlich begrenzt in den deutschen Haushalt entsandt. Der Haushalt schließt einen Vertrag mit dem Entsendeunternehmen und häufig zusätzlich mit einer deutschen Vermittlungsagentur. Ohne Arbeitnehmerüberlassung kommen Arbeitsanweisungen vom ausländischen Arbeitgeber. Wünsche und Absprachen im Alltag ersetzen kein Weisungsrecht.
Eine Arbeitnehmerüberlassung ist ein Sonderfall: Dann benötigt die Agentur eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit und das Weisungsrecht liegt beim Haushalt. Verdeckt als Entsendung dargestellte Selbstständigkeit ist keine arbeitsrechtliche Entsendung.
Kurz zusammengefasst
- Arbeitgeber
- Unternehmen im Herkunftsland.
- Anweisungen
- Dieses Unternehmen, bei Arbeitnehmerüberlassung der Haushalt.
- Papiere
- A1-Bescheinigung, Verträge mit Entsendeunternehmen und Agentur.
- Hauptrisiko
- Fehlende A1 oder Scheinentsendung.
Quellen: BMG-Abschlussbericht, November 2024, S. 2 bis 5; Verbraucherzentrale, 13. August 2026; gesund.bund.de, 1. Januar 2025.
Die A1-Bescheinigung: der zentrale Nachweis im Entsendemodell
Die A1-Bescheinigung belegt im Entsendemodell, dass für die Betreuungskraft weiter die Sozialversicherung des Herkunftsstaats gilt. Die Grundlage sind die Verordnung (EG) Nr. 883/2004, Art. 11 bis 16, und die Verordnung (EG) Nr. 987/2009, Art. 19. Die Bescheinigung wird im Entsendestaat ausgestellt und in der Regel vom Entsendeunternehmen beantragt. Eine Entsendung ist im Regelfall auf höchstens 24 Monate angelegt. Eine längere Dauer können die zuständigen Stellen der beteiligten Staaten nach Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 im Einzelfall vereinbaren.
Prüfliste A1
- 1.Vor Vertragsschluss nach der A1 fragen und die Vorlage schriftlich vereinbaren.
- 2.Die Zahlung erst nach Vorlage vereinbaren und eine angemessene Frist setzen.
- 3.Das Original ansehen und eine Kopie abheften.
- 4.Eine Verweigerung mit Datenschutz zu begründen, ist laut Verbraucherzentrale ein Warnsignal.
- 5.Bei Weigerung die Vertragsfolgen prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale sieht unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Eine fehlende A1 macht die Entsendung nicht automatisch unzulässig. Die Bescheinigung begründet keine Rechte, sie weist sie nach. Ohne A1 muss das Entsendeunternehmen auf anderem Weg belegen, dass die Voraussetzungen der Entsendung erfüllt sind. Das ist ein Nachweis- und Verwaltungsrisiko: Gelingt der Nachweis nicht, nennt die Verbraucherzentrale Nachzahlungen, Geldstrafe, eine mögliche Strafermittlung und den Vorwurf der Schwarzarbeit als Risiken. Konkrete Strafrahmen werden hier bewusst nicht genannt.
Quellen: Verbraucherzentrale, 5. August 2026 und 18. Juli 2025; EU-Kommission, FAQ Sozialversicherung bei Entsendung, abgerufen 30. Oktober 2026; VO (EG) Nr. 883/2004, Art. 16.
Modell 2: Anstellung im eigenen Haushalt
Wer eine Betreuungskraft selbst anstellt, ist Arbeitgeber. Damit gelten deutsches Arbeits- und Sozialrecht vollständig: Arbeitsvertrag, Anmeldung zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung und Berufsgenossenschaft, Mindestlohn, Urlaub und Arbeitszeit. Die Verbraucherzentrale nennt mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche. Der amtliche Ratgeber beschreibt dieses Modell als das sicherste, weist aber auf einen Vorlauf von bis zu zwei Monaten hin.
Der Haushalt organisiert zudem Vertretung bei Urlaub oder Krankheit. Eine Kostenherleitung gehört in den Kostenartikel.
Kurz zusammengefasst
- Arbeitgeber
- Der Haushalt.
- Anweisungen
- Der Haushalt.
- Papiere
- Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsanmeldungen und Berufsgenossenschaft.
- Hauptrisiko
- Organisationsaufwand und Ausfallrisiko, rechtlich aber die klarste Lösung.
Quellen: BMG-Abschlussbericht, November 2024; Verbraucherzentrale, 13. August 2026; gesund.bund.de, 1. Januar 2025.
Modell 3: Selbstständige Betreuungskraft
Eine Betreuungskraft kann mit Dienst- oder Honorarvertrag selbstständig arbeiten. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung: eigene Planung, eigenes unternehmerisches Risiko und keine Eingliederung wie bei einer angestellten Person. Ein Urteil des Bundessozialgerichts, auf das die Arbeitsgruppe verweist, hält Selbstständigkeit grundsätzlich für möglich, nennt dort aber kein Aktenzeichen. Der Einzelfall bleibt maßgeblich.
Die Grenzen sind eng. Die Verbraucherzentrale empfiehlt das Modell nur sehr eingeschränkt. Bei Franchise- oder Selbstentsendungsmodellen ist besondere Vorsicht geboten. Für echte Selbstständige gelten Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz nicht, zugleich kann die Absicherung bei Krankheit und Unfall unzureichend sein.
Kurz zusammengefasst
- Arbeitgeber
- Keiner: Die Betreuungskraft handelt als Unternehmerin.
- Anweisungen
- Nur eingeschränkt, ohne Eingliederung wie bei Beschäftigten.
- Papiere
- Dienst- oder Honorarvertrag, Gewerbenachweis und eigene Versicherung.
- Hauptrisiko
- Scheinselbstständigkeit und daraus folgende Nachzahlungen.
Quellen: BMG-Abschlussbericht, November 2024; Thüsing-Gutachten, November 2019; Verbraucherzentrale, 13. August 2026.
Scheinselbstständigkeit: wann aus selbstständig ein Arbeitsverhältnis wird
§ 7 Abs. 1 SGB IV nennt Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation als Anhaltspunkte für Beschäftigung. Typische Hinweise sind feste Zeiten und ein fester Ort ohne eigene Wahl, Anweisungen der Familie, keine eigenen Betriebsmittel und kein eigenes Unternehmerrisiko. Die Vertragsüberschrift reicht nicht aus.
Laut einem EY-Fachbericht entschied das LSG Nordrhein-Westfalen am 26.06.2025, L 8 R 848/17, bei einer Betreuung im Privathaushalt auf abhängige Beschäftigung. Der Originaltext lag dem Research nicht vor; diese Einordnung ist deshalb vor Veröffentlichung in der Rechtsprechungsdatenbank NRW zu prüfen. Das BSG-Urteil vom 22.07.2025, B 12 BA 7/23 R, betrifft keine Betreuung, beschreibt aber als allgemeinen Grundsatz die Bedeutung des gelebten Willens bei einem Gleichgewicht der Indizien.
Eine Statusfeststellung kann nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Klarheit schaffen. Für einen konkreten Fall sind Verbraucherzentrale oder Rechtsbeistand der passende Weg.
Quellen: § 7 und § 7a SGB IV, abgerufen 14. Oktober 2026; EY-Fachbericht, 27. Oktober 2025, mit offenem Prüfhinweis; BSG, 22.07.2025, B 12 BA 7/23 R.
Mindestlohn: gilt für jede Arbeitsstunde, auch für Bereitschaft
Angestellte und entsandte Betreuungskräfte haben nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz Anspruch auf Mindestlohn für jede geleistete Zeitstunde. Seit 1. Januar 2026 sind das 13,90 Euro brutto je Stunde, ab 1. Januar 2027 14,60 Euro. § 20 MiLoG gilt auch für ausländische Arbeitgeber.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 24.06.2021, 5 AZR 505/20, dass eine entsandte Betreuungskraft Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst beanspruchen kann. Kost und Logis werden dabei nicht angerechnet. Für echte Selbstständige gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht.
Quellen: BAG, 24.06.2021, 5 AZR 505/20; § 1 und § 20 MiLoG, abgerufen 14. Oktober 2026; Bundesregierung und BMAS, September/Oktober 2026.
Abgrenzung: Was ist Schwarzarbeit?
§ 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beschreibt Schwarzarbeit unter anderem als Dienst- oder Werkleistung, bei der Melde-, Beitrags-, Aufzeichnungs- oder steuerliche Pflichten verletzt werden. Nach § 1 Abs. 3 gehören auch Verstöße gegen Mindestlohn-, Arbeitnehmer-Entsende- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht zur illegalen Beschäftigung. Hilfe von Angehörigen, Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe ist nach § 1 Abs. 4 davon ausgenommen.
Wie verbreitet informelle Beschäftigung ist, lässt sich nicht sicher beziffern: Der BMG-Bericht nennt 100.000 bis 210.000 gleichzeitig tätige Betreuungskräfte, das Deutsche Ärzteblatt berichtet 2023 über abweichende Schätzungen bis 700.000. Das sind Schätzungen, keine gesicherten Marktgrößen. Die Wohnung ist durch Art. 13 GG geschützt; laut BMG-Bericht braucht der Zoll für Kontrollen einen richterlichen Beschluss.
Kurz zusammengefasst
- Arbeitgeber
- Rechtlich meist der Haushalt, aber ohne korrekte Anmeldung.
- Anweisungen
- Der Haushalt.
- Papiere
- Keine oder unvollständige Nachweise.
- Hauptrisiko
- Nachzahlungen, Bußgeld oder Strafverfahren sowie fehlende Absicherung der Betreuungskraft.
Quellen: § 1 SchwarzArbG, abgerufen 14. Oktober 2026; BMG-Abschlussbericht, November 2024; Deutsches Ärzteblatt, Heft 9/2023.
Was der Gesetzgeber plant
Eine eigene gesetzliche Regelung für die Betreuung im Haushalt gibt es bislang nicht. Die Bundesregierung hielt 2021 fest, dass es keine spezifische gesetzliche Regulierung der Branche gibt. Eine Arbeitsgruppe von BMG, BMAS und Pflegebevollmächtigter legte im November 2024 Vorschläge vor, darunter ein Modellprogramm mit bis zu zwölf Stunden an höchstens sechs Tagen, Pflege-Mix und Koordinierungskraft.
Bundesregierung: keine spezifische gesetzliche Regulierung der Branche.
Arbeitsgruppe legt ihren Abschlussbericht und Vorschläge vor.
Ein Fachportal berichtet über einen geplanten Gesetzentwurf.
Ein Referentenentwurf ist im Research nicht bekannt. Diese Aussage vor Veröffentlichung bei BMG und BMAS prüfen.
Die DIN SPEC 33454 ist freiwillig und ersetzt keine Rechtsprüfung.
Quellen: BMG-Abschlussbericht, November 2024; carevor9.de, 26. Oktober 2025, als Portalmeldung; offener Prüfhinweis L4.
Prüfliste: So erkennen Sie ein legales Angebot
Ein Angebot wird nicht durch ein Siegel oder eine Werbeaussage rechtssicher. Diese Fragen helfen bei der ersten Einordnung:
- 1.Welches Modell wird klar benannt, und wer ist Arbeitgeber?
- 2.Liegt bei Entsendung die A1 im Original vor Arbeitsbeginn vor?
- 3.Regelt der Vertrag Arbeitszeit, Ruhezeit und einen freien Tag?
- 4.Ist Mindestlohn einschließlich Bereitschaft berücksichtigt?
- 5.Sind Kranken- und Haftpflichtversicherung nachweisbar?
- 6.Ist bei Selbstständigkeit die Weisungsfrage nachvollziehbar geregelt?
- 7.Verspricht jemand 24 Stunden Arbeit einer Person? Das ist ein Warnsignal.
- 8.Gibt es bei Zweifeln einen unabhängigen Ansprechpartner?
Jacura ist Anbieter. Angaben zum konkreten Jacura-Modell, Vertragsprozess und zu Prüfschritten sind im Research nicht belegt und werden hier daher nicht zugesagt. Für die Auswahl einer Agentur hilft der Beitrag Betreuungskraft finden. Neutrale Orientierung bieten Verbraucherzentrale und Pflegewegweiser NRW; Betreuungskräfte nennt der BMG-Bericht das DGB-Projekt Faire Mobilität als Anlaufstelle.
Quellen: Verbraucherzentrale, 13. August 2026, 5. August 2026 und 18. Juli 2025; BMG-Abschlussbericht, November 2024.
Häufige Fragen
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Gesundheit, BMAS, Pflegebevollmächtigte: Abschlussbericht zur Live-In-Betreuung, November 2024. PDF
- Gesetze im Internet: § 3 ArbZG, § 18 ArbZG, § 1 MiLoG, § 7 SGB IV und § 1 SchwarzArbG, abgerufen 14. Oktober 2026.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2021, 5 AZR 505/20.
- Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte: wie geht das legal?, Stand 13. August 2026; A1-Bescheinigung, Stand 5. August 2026.
- Offene Punkte vor Veröffentlichung: LSG NRW L 8 R 848/17 nur über Fachbericht, und kein Referentenentwurf zum Gesetz bekannt. Diese Punkte sind im Text gekennzeichnet.
Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
