Rechtliche Voraussetzungen einer 24h-Betreuung

Bei der Inanspruchnahme einer 24h-Betreuungskraft sind einige rechtliche Punkte zu beachten. Für Jacura hat die Einhaltung dieser Punkte oberste Priorität, um eine legale Beschäftigung zu gewährleisten. Im Folgenden informieren über die wichtigsten Punkte.

Entsendung gemäß EU-Recht

Unsere 24h-Betreuungskräfte sind bei einem unserer europäischen Partnerunternehmen in ihrem jeweiligen Herkunftsland angestellt und werden entsprechend der nach EU-Recht geltenden Entsenderichtlinien für einen vorab definierten Zeitraum nach Deutschland entsandt.

Die Pflegekräfte sind krankenversichert und entrichten in ihrem Heimatland (Polen, Slowakei, Tschechien, Bulgarien, etc.) gemäß der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge wird durch das Europäische Formblatt A1 dokumentiert. Dieses wird von der ausländischen Sozialversicherungsbehörde bei Erfüllung der notwendigen rechtlichen Bedingungen ausgestellt und legitimiert den Aufenthalt der Betreuungskraft in Deutschland. Mehr Infos zur Bescheinigung A1.

Gesetzlicher Mindestlohn

Am 1. Januar 2015 ist in Deutschland das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Wir sorgen dafür, dass Sie eine qualifizierte und rechtlich einwandfreie 24 Stunden Pflege erhalten. Die geltenden Mindestlohn-Regelungen werden von allen Partnern, mit denen wir eine Kooperation haben, eingehalten. Dies ist schriftlich versichert und wird ständig kontrolliert. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Bereich Mindestlohn 24h-Pflege.

Ausgewählte Partnerunternehmen in Osteuropa

Wir pflegen langfristige Kooperationen mit sorgfältig ausgewählten Partnerunternehmen in Osteuropa, welche unseren hohen Qualitätsansprüchen entsprechen. Wir stehen in ständigem persönlichen Austausch mit unseren Partnern, bspw. um über rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Pflege-Themen zu diskutieren.

Kontrolle und rechtliche Beratung zur 24 Stunden Betreuung

Jacura verfolgt die komplexen rechtlichen Entwicklungen in den jeweiligen Entsendeländern, auf Ebene der EU und in Deutschland intensiv. Darüber hinaus beraten wir uns mit spezialisierten Anwälten, Steuerberatern und Pflegeinstitutionen. So stellen wir sicher, dass die beschäftigte Haushaltshilfe legal tätig werden kann.

Folgen illegaler Beschäftigung von osteuropäischem Pflegepersonal

Die Hauptzollämter sind für das Aufspüren illegaler Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland zuständig. Da die häusliche Umgebung ein geschützter Raum ist und ausschließlich mit richterlicher Verfügung kontrolliert werden darf, ist die Erfolgsquote der Zollbeamten entsprechend relativ gering.

Wird dem Auftraggeber jedoch nachgewiesen, eine Pflegekraft aus Osteuropa illegal im Haushalt zu beschäftigen, muss mit harten Strafen gerechnet werden:

  • Bei einer Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis: Bußgeld bis zu 500.000€
  • Hinterziehung von Lohnsteuer: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (teilweise 3 Jahre)
  • Nicht geleistete Sozialabgaben: Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu 3 Jahren
  • Alle Beiträge, Abgaben und Steuern müssen nachgezahlt werden
  • Die Familien müssen die Kosten der Heimreise tragen

Sie wünschen weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer 24 Stunden Betreuung? Kontaktieren Sie uns jederzeit telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Gerne bringen wir schnellstmöglich eine qualifizierte und legal angestellte Betreuerin in den Haushalt Ihres Angehörigen.