Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit einer 24h-Betreuung und Pflege

Kann man die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe von der Steuer absetzen? Handelt es sich um eine außergewöhnliche Belastung, eine haushaltsnahe Dienstleistung?

Das Engagieren von osteuropäischen Pflegekräften im Rahmen der 24 Stunden Pflege kann steuerlich geltend gemacht werden. Folgend möchten wir Ihnen einige Informationen zur Absetzbarkeit Ihrer Pflegekraft geben.
Natürlich können wir keine Steuerberatung anbieten. Deshalb sollten Sie nach Möglichkeit einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Voraussetzung ist erst einmal, dass die Betreuungskraft legal bei Ihnen tätig ist. Selbstständige Pflegekräftekräfte sind laut einem Urteil des Amtsgerichts München nicht legal. Möchten Sie also die Kosten hierfür steuerlich absetzen, laufen Sie Gefahr, dass diese illegale Beschäftigung entdeckt wird.

Generell ist die Absetzbarkeit davon abhängig, wer der Auftraggeber ist. Hier ist zu unterscheiden, ob die zu pflegende Person selbst der Auftraggeber ist oder nicht.

 

Sie sind selbst Auftraggeber:

Hier tritt §35 des Steuergesetzes in Kraft.

Sie können die Kosten für die Betreuungskraft steuerlich geltend machen. Kosten bis maximal 20.000 EUR sind ansetzbar. Die maximale Steuergutschrift beträgt aktuell 4.000 EUR, d. h. Sie können maximal 4.000 EUR von Ihrer Steuerschuld abziehen. Jedoch ist eine Minusgutschrift nicht möglich (wenn Sie also gar keine Steuern zahlen, können Sie die Kosten auch nicht abziehen).

 

Ihr Kind ist Auftraggeber:

Hier tritt §33 des Steuergesetzes in Kraft.

Es handelt sich hierbei um den Nachweis, dass die zu pflegende Person nicht alleine für die Kosten aufkommen kann und das Kind / die Kinder hierfür aufkommen. Ist der Nachweis erfolgreich, ist eine Anerkennung möglich.

Wie schon erwähnt, ziehen Sie am besten einen Steuerberater zu Rate. Nicht selten hängt die Absetzbarkeit auch vom zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes ab.

 

Unterstützung durch die Pflegekasse

Darüber hinaus haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel und Unterstützung bei der Finanzierung verschiedener Pflegeangebote. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Kosten 24 Stunden Betreuung.