AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jacura GmbH für die Vermittlung von Betreuungspersonal, Stand: September 2025
AGB zum Drucken & Speichern als PDF anzeigen.
Geltungsbereich
Die Jacura GmbH (Jacura) erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Änderungen oder ganz oder teilweise abweichende AGB werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde schriftlich erklärt.
Beratungsleistungen durch Jacura
Jacura berät im Vorfeld kostenlos zu Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer sogenannten ‚24-Stunden-Betreuung‘. Sämtliche Beratungsleistungen durch Jacura vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages sind für den Kunden kostenfrei. Sie sind damit auch freiwillige Leistungen von Jacura und können somit nicht eingeklagt werden. Weiterhin besteht auf die Richtigkeit getätigter Aussagen kein Rechtsanspruch.
Vermittlung von Dienstleistungsverträgen durch Jacura
Jacura vermittelt dem Kunden aufgrund seines individuellen Bedarfs einen Dienstleistungsvertrag mit unseren osteuropäischen (meist polnischen) Partnerunternehmen. Alle weiteren Konditionen ergeben sich aus dem jeweils abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag mit dem Partnerunternehmen. Die Leistungserbringung und Abrechnung aus diesem Dienstleistungsvertrag erfolgt direkt über das Partnerunternehmen. Zur Auftragsabwicklung sendet Jacura dem Kunden einen Dienstleistungsvertrag zu. Alle Angebote sind freibleibend.
Während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages mit dem ausländischen Partnerunternehmen steht Jacura bei allen Organisationsfragen (Ziel: Lückenlose Gewährleistung der Betreuung) und unvorhersehbaren Ereignissen als Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung und erhebt hierfür eine Beratungs- und Organisationspauschale.
Kosten
Vorab entstehen für den Kunden keine Kosten. Die Beratung und Bedarfsanalyse sind kostenlos. Jacura erhebt nach Vertragsabschluss und Betreuungsbeginn eine Beratungs- und Organisationspauschale laut Angebot.
Vertragsstrafen
Grundsätzlich sind die Vermittlungsleistungen durch Jacura bis zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages kostenfrei. Sollte jedoch eine Betreuungskraft, die dem Auftraggeber durch Jacura bekannt geworden ist, in irgendeiner Art und Weise mit einem Dienstleistungsvertrag bei einem Partnerunternehmen vom Kunden oder Dritten beschäftigt werden, so wird sofort eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen, präsentierten Monatshonorars für die Betreuungskraft fällig, die an Jacura zu entrichten ist. Weiter darf der Kunde keine ihm überlassenen Daten über ihm vorgeschlagene Kräfte an Dritte weitergeben. Auch dies zieht eine Vertragsstrafe nach sich.
Haftung
Jacura ist als Vermittler tätig. Wir können demnach auch nicht für entstandene Schäden, die aus dem Dienstleistungsvertrag mit Partnern und dessen Ausführung entstehen, haftbar gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zur Betreuungssituation. Terminliche Zusagen durch Jacura sind immer unverbindlich.
Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten von Jacura im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit frei genutzt und gespeichert werden dürfen, um den Kunden bestmöglich zu betreuen. Auch die Weitergabe an Dritte ist eingeschlossen, sofern es die Tätigkeit notwendig macht. Die Daten des Kunden werden vertraulich behandelt.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen, wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen. Jacura ist berechtigt, an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.