Anspruch klären
Liegt ein Pflegegrad vor, ist eine Höherstufung realistisch? Beim Antrag und beim Gutachtertermin des Medizinischen Dienstes begleiten wir Sie.
Wir legen alle Kosten vor Vertragsabschluss offen. Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlicher Absetzbarkeit ist die 24-Stunden-Betreuung oft deutlich günstiger als erwartet.
Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr.
Wir schicken Ihre persönliche Berechnung in Kürze an Ihre E-Mail-Adresse. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.
0 57 31 / 86 60 280Niemand muss sich allein durch Pflegegrade, Anträge und Paragrafen arbeiten. In vier ruhigen Schritten zeigen wir Ihnen, was Ihnen zusteht und was am Ende wirklich von Ihnen zu tragen ist.
Liegt ein Pflegegrad vor, ist eine Höherstufung realistisch? Beim Antrag und beim Gutachtertermin des Medizinischen Dienstes begleiten wir Sie.
Wir kalkulieren Ihren festen Monatspreis aus Lohn sowie Versicherung und Anmeldung. Schriftlich, vor Vertragsabschluss, ohne Aufschläge.
Pflegegeld und der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, kombiniert, ohne Ansprüche zu verschenken.
20 Prozent der Betreuungskosten sind nach §35a EStG direkt abziehbar. Sie erhalten die Nachweise, die Ihr Finanzamt sehen will.
Zwei klar getrennte Bausteine: der Lohn der Betreuungskraft sowie Versicherung und Anmeldung. Unsere Verwaltungspauschale ist darin bereits enthalten, alles vorab schriftlich ausgewiesen.
ab 1.800 € pro Monat
Auszahlbarer Nettolohn an die Betreuungskraft. Die Höhe richtet sich nach Qualifikation, Deutschkenntnissen, Pflegegrad und Zusatzanforderungen wie Nachtbereitschaft oder Führerschein.
800 bis 1.200 € pro Monat
Sozialversicherung, Unfallversicherung, Anmeldung und Formalitäten sowie unsere Pauschale für Vermittlung, Begleitung und den Ansprechpartner an 365 Tagen.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Bei häuslicher Betreuung wird das Pflegegeld direkt an Sie ausgezahlt, das senkt Ihre tatsächliche Belastung erheblich.
| Grad | Beschreibung | Zuschuss / Mo. |
|---|---|---|
| 1 | Geringe Beeinträchtigung Selbstständige Lebensführung | 0 € kein Pflegegeld |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung Regelmäßiger Hilfebedarf | 347 € Pflegegeld |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung Täglicher umfangreicher Hilfebedarf | 599 € Pflegegeld |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung Weitgehende Pflegebedürftigkeit | 800 € Pflegegeld |
| 5 | Besondere Schwere Höchste Pflegestufe | 990 € Pflegegeld |
Wir helfen bei der Beantragung. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft den Bedarf, wir bereiten Sie auf den Termin vor und unterstützen auch bei einem Widerspruch.
Beratung anfragenSeit der PUEG-Reform bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Zusammen mit dem Pflegegeld zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag nach §45b kann für die 24-Stunden-Betreuung nicht eingesetzt werden.
Nach §35a EStG ziehen Sie 20 Prozent Ihrer Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld ab, bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Leistung wird im eigenen Haushalt erbracht und per Überweisung bezahlt.
Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrer Steuerlast ab, wir empfehlen eine steuerliche Beratung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir sind an 365 Tagen im Jahr persönlich für Sie da.
0 57 31 / 86 60 280Der Komplettpreis liegt 2026 typischerweise zwischen 2.400 und 3.500 € pro Monat, abhängig von Qualifikation, Deutschkenntnissen, Pflegegrad und Haushaltsgröße. Mit Pflegegeld von bis zu 990 €, anteiliger Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 € im Jahr sowie dem Steuerabzug von bis zu 4.000 € im Jahr sinkt die tatsächliche Belastung deutlich.
Nein. Es gibt keine einmalige Vermittlungsgebühr. Unsere Verwaltungspauschale ist bereits in Versicherung und Anmeldung enthalten und deckt Vermittlung, persönliche Begleitung, den Ansprechpartner an 365 Tagen und einen Wechsel der Betreuungskraft bei Bedarf ab.
Die Betreuungskraft lebt im Haushalt und erhält ein eigenes Zimmer sowie Vollverpflegung. Das ist gesetzlich geregelt, wird im Betreuungsvertrag festgehalten und ist steuerlich anrechenbar. Zusätzliche Zahlungen an die Betreuungskraft sind nicht erforderlich.
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, ein Anruf genügt. Anschließend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes den Bedarf. Wir begleiten Sie durch den Prozess, helfen bei der Vorbereitung des Termins und unterstützen bei einem Widerspruch.
Nein. Alle Kosten stehen vor Vertragsabschluss schriftlich fest: Lohn, Versicherung und Anmeldung sowie die Fahrtkosten von 110 bis 160 € je Wechsel. Keine Aufnahmegebühr, keine Aufschläge. Kosten entstehen erst ab dem Tag, an dem die Betreuung beginnt.
In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Zuschüsse und Steuervorteile in Ihrem Fall möglich sind. Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.