Transparente Preise, keine Überraschungen.
Wir legen alle Kosten vor Vertragsabschluss offen. Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlicher Absetzbarkeit ist die 24-Stunden-Betreuung oft deutlich günstiger als erwartet.
Kostenlos und unverbindlich, keine Vermittlungsgebühr.
Ihre Situation
Wirkt sich auf den Betreuungsaufwand aus.
Falls unsicher, eine grobe Schätzung reicht.
Betreuungsbedarf
Wirkt sich auf den Personalbedarf aus.
Höhere Sprachkenntnisse erweitern die Auswahl.
Mit Pflegegeld und Steuervorteil liegt Ihr tatsächlicher Eigenanteil oft deutlich niedriger. Für die genaue Berechnung senden wir Ihnen eine persönliche Aufstellung zu.
Vielen Dank.
Wir schicken Ihre persönliche Berechnung in Kürze an {{ email }}. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns jederzeit telefonisch.
Wir prüfen Ihre Finanzierung gemeinsam, Schritt für Schritt
Niemand muss sich allein durch Pflegegrade, Anträge und Paragrafen arbeiten. In vier ruhigen Schritten zeigen wir Ihnen, was Ihnen zusteht und was am Ende wirklich von Ihnen zu tragen ist.
Woraus sich Ihr Monatspreis zusammensetzt
Zwei klar getrennte Bausteine: der Lohn der Betreuungskraft sowie Versicherung und Anmeldung. Unsere Verwaltungspauschale ist darin bereits enthalten, alles vorab schriftlich ausgewiesen.
Lohn der Betreuungskraft
Auszahlbarer Nettolohn an die Betreuungskraft. Die Höhe richtet sich nach Qualifikation, Deutschkenntnissen, Pflegegrad und Zusatzanforderungen wie Nachtbereitschaft oder Führerschein.
Versicherung und Anmeldung
Sozialversicherung, Unfallversicherung, Anmeldung und Formalitäten sowie unsere Pauschale für Vermittlung, Begleitung und den Ansprechpartner an 365 Tagen.
Zuschüsse nach Pflegegrad
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Bei häuslicher Betreuung wird das Pflegegeld direkt an Sie ausgezahlt, das senkt Ihre tatsächliche Belastung erheblich.
Noch kein Pflegegrad?
Wir helfen bei der Beantragung. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft den Bedarf, wir bereiten Sie auf den Termin vor und unterstützen auch bei einem Widerspruch.
Kombinationsleistungen 2026
Seit der PUEG-Reform bilden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Zusammen mit dem Pflegegeld zeigen wir Ihnen, wie Sie das Maximum ausschöpfen. Der Entlastungsbetrag nach §45b kann für die 24-Stunden-Betreuung nicht eingesetzt werden.
Betreuung ist eine haushaltsnahe Dienstleistung
Nach §35a EStG ziehen Sie 20 Prozent Ihrer Betreuungskosten direkt von der Steuerschuld ab, bis zu 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Leistung wird im eigenen Haushalt erbracht und per Überweisung bezahlt.
Fragen zu Kosten und Finanzierung
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir sind an 365 Tagen im Jahr persönlich für Sie da.
Lassen Sie uns die Kosten gemeinsam durchrechnen
In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, welche Zuschüsse und Steuervorteile in Ihrem Fall möglich sind. Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Antwort innerhalb von 24 Stunden.