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24-Stunden-Betreuung Kostenübernahme
Kosten 24-Stunden-Betreuung
Die sog. 24-Stunden-Betreuung durch eine Pflegekraft aus Osteuropa wird immer beliebter in Deutschland. Mittlerweile sind laut aktueller Schätzungen zwischen 400.000 bis 600.000 Betreuungskräfte in deutschen Haushalten tätig. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Liebevolle Betreuung rund um die Uhr, Verbleib in der eigenen Wohnung und meist niedrigere Kosten als für einen Platz im Altenheim.
Trotzdem müssen die anfallenden Kosten für eine 24-Std.-Betreuung natürlich erst mal getragen werden und viele Familien sorgen sich, das Gehalt der Betreuerin und die anfallenden Nebenkosten könnten zu hoch für sie sein. Auf dieser Seite möchten wir nicht nur die durchschnittlichen Kosten für die 24 Stunden Pflege skizzieren. Wir erklären Ihnen insbesondere, wie Sie die Unterstützung und Zuschüsse der Pflegeversicherung nutzen können, um die tatsächlich anfallenden Kosten für eine Haushaltshilfe und Betreuerin signifikant zu senken.
Kostenübernahme im Überblick
- Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft sind abhängig von der individuellen Betreuungssituation vor Ort und den Anforderungen.
- Die regulären Kosten für eine Betreuungskraft in einem 1-Personen-Haushalt bei uns starten ab ca. 2.900 Euro monatlich.
- Neben den Kosten für die Betreuungskraft entstehen die Aufwendungen für Kost und Logis.
- Die Pflegekasse unterstützt die „24-Stunden-Pflege“ derzeit nicht finanziell.
- Allerdings lassen sich die mtl. Kosten durch Kostenübernahme und Erstattungen wie Pflegegeld, Erstattungen für Verhinderungspflege und Steuerentlastungen signifikant reduzieren.
Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die Kosten für eine 24h-Betreuung signifikant zu reduzieren.
Jacura
Die Kostenfaktoren für die 24-Stunden-Pflege
Die grundsätzlichen Kosten für eine 24 Stunden Pflege im Rahmen der Entsendung aus Osteuropa sind vor allem von drei Einflussfaktoren abhängig: Dem Pflegegrad der zu betreuenden Person, den gewünschten Deutschkenntnissen sowie möglichen Zusatzqualifikationen.
Der Grundpreis liegt dabei meist zwischen 2.900 Euro bis 3.500 Euro monatlich. Bei einem besonders hohen Pflegebedarf, sehr guten Deutschkenntnissen und diversen Zusatzqualifikationen (wie sie beispielsweise bei der Demenzbetreuung notwendig sind), kann der Preis auch im höheren Bereich liegen. Hinzu kommt meist eine Organisations- und Servicegebühr der Vermittlungsagentur, die im Durchschnitt etwa 200 bis 300 Euro beträgt.
Wenn Sie aber alle Unterstützungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, lässt sich der monatliche Preis in vielen Fällen signifikant senken. Einen Überblick zu den Kosten der Dienstleistung finden Sie auf unserer Seite Was kostet eine 24-Stunden-Pflege zuhause?
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Kosten anderer Beschäftigungsformen
Neben der Entsendung lässt sich die 24 Stunden Betreuung auch durch die direkte Anstellung der Pflegekraft im eigenen Haushalt, beziehungsweise durch die Beauftragung einer selbständig tätigen Betreuungskraft realisieren. Während selbstständig tätige Pflegekräfte preislich mit entsendeten Betreuerinnen vergleichbar sind, ist die Anstellung im eigenen Haushalt erheblich teurer. Das liegt vor allem daran, dass Sie nicht nur mehr administrativen Aufwand haben, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Alles weitere zu den rechtlichen Grundlagen lesen Sie unter Legalität 24 Stunden Betreuung.
Erstattungen und Übernahmen im Überblick
Die Kosten hängen von der Pflegesituation und den Betreuungsbedürfnissen ab. Die Kosten werden insb. durch die Faktoren Deutschkenntnisse der Betreuungskraft, Anzahl der zu betreuenden Personen, Pflegegrad, Mobilität und gewünschte Tätigkeiten beeinflusst. Derzeit können Familien von pflegenden Angehörigen mit mtl. Kosten zwischen 2.700 und 3.200 Euro für eine betreute Person rechnen.
Es ist es ratsam, alle gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Hierzu zählen das Pflegegeld (ab Pflegegrad 2), Verhinderungspflegegeld und Kurzzeitpflegegeld sowie die Geltendmachung von steuerlichen Vorteilen. Abzüglich dieser Finanzierungshilfen können Familien auf einen monatlichen Eigenanteil ab 1.550 bis 2.200 Euro kommen.
Zur Orientierung haben wir folgend beispielhaft drei Betreuungssituationen zusammengestellt. Grundsätzlich gilt: Je umfassender eine Betreuung ist, desto höher ist meist auch der Pflegegrad und die damit verbundenen Entlastungen - somit sinkt in unserem Beispiel die monatliche Belastung.
*Eine umfassende Beratung steht für uns im Mittelpunkt. Dabei analysieren wir alle verfügbaren staatlichen Förderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von erforderlichen Anträge. Weitere Informationen zur den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung aus Osteuropa finden Sie auf unserer Website unter "Was kostet 24-Stunden-Pflege zu Hause?"
Fallbeispiel 24-Std.-Betreuung Kostenübernahmen
Eine direkte Kostenübernahme für die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ ist durch die Pflegekasse zwar nicht vorgesehen. Dennoch können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden, um die monatlichen Ausgaben spürbar zu reduzieren.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Besonders das Pflegegeld kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem es anteilig zur Deckung der Betreuungskosten eingesetzt wird. Darüber hinaus stehen Angehörigen weitere Entlastungsleistungen zur Verfügung, etwa die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Diese greifen dann, wenn eine Ersatzpflegekraft organisiert werden muss – beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit der regulären Betreuungsperson.
Auch steuerliche Vorteile sollten nicht außer Acht gelassen werden: Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu einer Höhe von 4.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden (§ 35a EStG). Dadurch lässt sich die Steuerlast deutlich mindern, sofern entsprechendes Einkommen zu versteuern ist. Eine individuelle Beratung durch den Steuerberater ist hierbei empfehlenswert.
Insgesamt tragen diese Möglichkeiten dazu bei, die tatsächliche finanzielle Belastung spürbar zu senken. Wie sich dies konkret auswirken kann, zeigt das folgende Beispiel: Eine alleinstehende Seniorin mit Pflegegrad 3 benötigt umfassende Unterstützung. Die Betreuungskraft übernimmt nicht nur alltägliche Aufgaben im Haushalt – wie Kochen, Einkaufen oder Aufräumen – sondern auch grundlegende pflegerische Tätigkeiten, beispielsweise beim Ankleiden oder der Körperpflege. Darüber hinaus schenkt sie soziale Zuwendung, etwa durch gemeinsame Spaziergänge oder Gespräche, die den Alltag bereichern und für mehr Lebensqualität sorgen.
Die folgende Übersicht zeigt exemplarisch die monatlichen Betreuungskosten sowie die möglichen finanziellen Entlastungen. In unserem Rechenbeispiel sinkt der Eigenanteil an den ursprünglichen Kosten signifikant. Damit ist die 24 Stunden Pflege oftmals deutlich günstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim (Kosten Altenheim Pflegeheim). Zudem kann Ihr Angehöriger so in den eigenen vier Wänden bleiben und den Lebensabend im gewohnten und geliebten Umfeld verbringen.
Effektive Kosten pro Monat nach möglichen Kostenübernahmen
| Kosten/Abzüge | Betrag |
| Bruttokosten der Betreuungskraft pro Monat Betreuungskraft aus Osteuropa mit guten Deutschkenntnissen | 2.900,00 € |
| Monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 3 Das Pflegegeld bemisst sich nach dem Pflegegrad. Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach SGB XI. | -599,00 € |
| Entlastungsbudget, monatlich anteilig Seit dem 01.07.2025 gilt das Entlastungsbudget: Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. | -294,92 € |
| Steuerentlastung, monatlich anteilig Die häusliche 24h-Betreuung ist grundsätzlich eine haushaltsnahe Dienstleistung und kann daher von der Pflegebedürftigen Person nach den Regeln des § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch kann sich die Steuerlast um maximal 4.000 Euro jährlich reduzieren. | -333,00 € |
| Effektive monatliche Kosten (bei Pflegegrad 3) | 1.633,08 € |
Alle in diesem Beispiel genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzlich entstehen Fahrtkosten i. H. v. ca. 100 € bis 160 € jeweils für die An- und Abreise. Ein Wechsel der Betreuungskräfte findet meist alle zwei bis drei Monate statt.
Der Preis einer 24h-Betreuung eines Zweipersonenhaushalts liegt etwa 100 bis 300 € pro Monat höher.
Zudem können u. U. kostenlose Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden.
Die o. g. Preise berücksichtigen den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Bei Nichteinhaltung haben alle Beteiligten, auch die Auftraggeber, mit Sanktionen zu rechnen.
Nicht nur die Kosten zählen
24-Stunden-Pflege Kostenübernahme: Jacura hilft
Ihre Experten
Wenn Sie Hilfe bei der Kalkulation oder weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir bringen als Vermittlungsagentur Pflegekräfte aus Polen in deutsche Privathaushalte und beschäftigen hervorragend ausgebildete MitarbeiterInnen, die nicht nur mit der häuslichen Pflege bestens vertraut sind, sondern selbst auch lange in der Altenpflege tätig waren. Gemeinsam können Sie so schnell herausfinden, wie Sie die Pflege Ihres Familienmitglieds am besten und günstigsten organisieren können. Gerne legen wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot vor, damit Ihr Angehöriger schnellstmöglich die Unterstützung bekommt, die er oder sie benötigt.
Ihr Angebot – alles inklusive und mit Zufriedenheitsgarantie
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und Sie erhalten von uns ein individuelles All-inclusive-Angebot. In unserem Angebot sind alle Kosten wie die Vergütung für die Betreuungskraft, Steuern, Sozialabgaben für die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie Organisation einkalkuliert.
- Zufriedenheitsgarantie: Sie zahlen vorab keine Vermittlungs- oder Servicegebühren oder eine Jahrespauschale. Erst nach Auswahl und Anreise einer Betreuungskraft startet die Abrechnung.
- Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Sie erhalten monatlich eine Rechnung.
Die Aufgaben der Betreuungskräfte beinhaltet neben der Haushaltsführung auch grundpflegerische Tätigkeiten, die Begleitung zu Ärzt*innen, Ämtern oder gemeinsame Ausflüge. Individuelle Anforderungen wie bspw. Nachteinsätze werden schriftlich fixiert, sodass hier ebenfalls keine versteckten Kosten anfallen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kostenübernahme
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Welche steuerliche Entlastung durch haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung können steuerlich berücksichtigt werden. Da diese Form der Unterstützung als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt ist, lassen sich bis zu 4.000 Euro pro Jahr mit der Einkommenssteuer verrechnen – was einer monatlichen Entlastung von bis zu 333 Euro entspricht.
Um Ihre individuellen Möglichkeiten genau zu klären, empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater. So erhalten Sie verlässliche Informationen, wie sich die Betreuung steuerlich optimal nutzen lässt.
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Wie kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen anrechnen?
Abhängig vom Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Menschen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) ermittelt und bestimmt die Höhe der Unterstützung.
Neben dem monatlichen Entlastungsbeitrag erhalten Betroffene Pflegegeld. Dieses Geld ist flexibel einsetzbar und kann nach individuellen Bedürfnissen genutzt werden.
Pflegesachleistungen wiederum werden für Tätigkeiten gewährt, die ein zugelassener Pflegedienst erbringt. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich. Für die 24-Stunden-Betreuung können allerdings ausschließlich die Pflegegeld-Leistungen genutzt werden.
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Welche Erstattungsmöglichkeiten habe ich durch einen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Neben den regulären Pflegeleistungen kann in besonderen Situationen zusätzliche Unterstützung beansprucht werden:
- Verhinderungspflege / Gemeinsames Budget ab 1. Juli 2025: Ab diesem Zeitpunkt werden die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt bis zu 3.539 € und kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Zudem entfällt mit der Reform ab 1. Juli 2025 die bisherige Mindestpflegezeit (Vorpflegezeit) von sechs Monaten.
Diese Leistungen können – sofern sie nicht vollständig ausgeschöpft sind – auch zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung verwendet werden.
Wir empfehlen eine persönliche Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal, damit Sie die für Ihre Situation passende Lösung finden.
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Gibt es kurze Zusammenfassung wesentlicher Hinweise?
Ja, hier finden Sie stichpunktartig wichtige Hinweise:
- Kombination möglich: Viele Leistungen und steuerliche Vorteile können parallel genutzt werden, aber es gibt Grenzen (z. B. Höchstbeträge, Zweckbindung).
- Dokumentation / Antragstellung ist wichtig: Für Zuschüsse oder Erstattungen sind in der Regel Rechnungen, Nachweise, ggf. Pflegegrad-Bescheide etc. erforderlich.
- Änderungen durch Gesetze beachten: Seit Januar 2025 z. B. der Entlastungsbetrag auf 131 €/Monat. Pflegegeld, Pflegesätze etc. werden regelmäßig angepasst.
- Unterschied zw. Pflege- und Betreuungsleistungen: Manche Leistungen (z. B. Unterstützung im Alltag, Haushalt, Begleitung) fallen unter Betreuungs-/Entlastungsleistung und sind durch den Entlastungsbetrag oder als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich relevant. Pflegeleistungen (z. B. Körperpflege, med. Versorgung) werden oft anders behandelt.
- Steuerliche Grenze der Zumutbarkeit: Bei außergewöhnlichen Belastungen gilt eine Zumessungsgrenze, nach der nur der Teil ab einer bestimmten Eigenbelastung abziehbar ist.
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