Pflegegeld für selbst beschaffene Pflegeleistungen nach § 37 SGB XI – auch für 24h-Pflege aus Osteuropa?

Das Pflegegeld zählt zu den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Jede Person, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und in mindestens zwei der letzten zehn Jahre Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, hat einen Anspruch darauf, Pflegegeld zu beziehen. Davon lassen sich diverse häusliche Pflegeleistungen, ein Pflegedienst, die Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel bezahlen.

Personen, die über einen privaten Krankenversicherungsunternehmer krankenversichert sind, sind dazu verpflichtet, über diesen oder einen anderen Anbieter eine Pflegeversicherung abzuschließen und diese aufrechtzuerhalten.

Für pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden und Pflegegeld beziehen, stellt sich die Frage, ob das Pflegegeld auch im Rahmen einer 24 Stunden Pflege aus dem EU-Ausland (Polen, Tschechien, Slowakei, etc.) verwendet werden kann.

Voraussetzungen zum Bezug des Pflegegeldes

Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegegeld) beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Laut Gesetz1 wird Pflegebedürftigkeit wie folgt definiert:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Unter Krankheiten oder Behinderungen wird folgendes verstanden:

a. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,

  1. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  2. Funktionsstörungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.“

Die pflegebedürftige Person kann Hilfe in den Verrichtungen des täglichen Lebens erhalten. Je nach Beeinträchtigung der Person kann eine teilweise bzw. vollständige Übernahme oder eine Anleitung und Beaufsichtigung der Verrichtungen gewährleistet werden.

Laut der Definition der Pflegebedürftigkeit wird ein Hilfebedarf in gewöhnlichen oder wiederkehrenden Verrichtungen in die Bemessung des Bedarfs einbezogen.

Hierunter versteht man Verrichtungen aus folgenden Bereichen:

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Baden , Kämmen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
  • Ernährung (z.B. Zubereitung der Nahrung, Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme)
  • Mobilität (z.B. aufstehen, zu-Bett-Gehen, gehen, stehen, Treppensteigen, verlassen oder wiederaufsuchen der Wohnung, aber auch Hilfe bei dem An- und Auskleiden)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. putzen, kochen, Wäsche waschen, einkaufen)

Die Höhe des Pflegegeldes

Anhand der individuell ermittelten Pflegegrade bemisst sich die Höhe des Pflegegeldes. Der Pflegebedürftige bekommt das Geld von der Pflegekasse überwiesen. So kann er das Geld an die ihm helfende Person (z.B. Angehörige, ehrenamtliche Helfer) als Anerkennung für die Hilfe weitergeben. Alternativ zum Pflegegeld, über dessen Verwendung die pflegebedürftige Person frei entscheiden kann, kann auch der Aufenthalt in einem Heim mit Hilfe der Pflegesachleistungen teilfinanziert werden. Mehr zur Einstufung lesen Sie auf der Seite Pflegegrad 24 Stunden Pflege.

Derzeit bemisst sich das Pflegegeld wie folgt2:

  • Pflegegrad 1: 125€ monatlich
  • Pflegegrad 2: 441€ monatlich
  • Pflegegrad 3: 670€ monatlich
  • Pflegegrad 4: 853€ monatlich
  • Pflegegrad 5: 1.026€ monatlich

Alle Werte verstehen sich inklusive des Entlastungsbeitrages von 125,- Euro, der ab dem ersten Pflegegrad gezahlt wird.

Pflegegeld im Rahmen einer 24h-Betreuung und Pflege durch eine Pflegekraft aus Osteuropa wie bspw. Polen

Die Leistung „Pflegegeld“ aus der gesetzlichen Pflegeversicherung steht Ihnen auch zu, wenn Sie eine Pflegekraft aus Osteuropa beschäftigen. Was bedeutet das konkret? Sie können das Pflegegeld beziehen und hiermit die Kosten für eine osteuropäische Pflegekraft decken. Mehr zu Preisen und Absetzbarkeit der Tätigkeit finden Sie auf den Seiten Kosten 24 Stunden Betreuung und Kosten polnische Pflegekräfte. Einen Vergleich zu den anderen Pflegemöglichkeiten finden Sie in unserem Blogartikel Vergleich 24h Pflege Altenheim.

 

Quellenangaben:

1) Sozialgesetzbuch XI, § 14
2) Sozialgesetzbuch XI, § 37