Mindestlohn in der 24h-Pflege

Mindestlohngesetz für alle Arbeitnehmer in Deutschland seit dem 01.01.2015

Seit dem 01.01.2015 gilt deutschlandweit ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser beträgt 8,50€ pro Arbeitsstunde. Dem Mindestlohngesetz unterliegen alle Arbeitnehmer, die in Deutschland einer Tätigkeit nachgehen. Hierbei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer bei einem inländischen oder ausländischen Unternehmen angestellt ist.

 Ist in Ihrem Haushalt eine von Jacura vermittelte Pflegekraft aus Osteuropa tätig, so ist diese bei einem unserer Partnerunternehmen im osteuropäischen EU-Ausland sozialversicherungspflichtig angestellt. Alle Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung werden im jeweiligen Auslandsstaat gezahlt. Als Bestätigung hierfür erhalten Sie die Bescheinigung A1.

Bedeutung des Mindestlohnes für die 24-Stunden-Betreuung und Pflege daheim

Durch die Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50€ resultiert auch eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuersätze für die im Ausland sozialversicherten und steuerpflichtigen Betreuungskräfte.

Unter anderem hängt dies damit zusammen, dass die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) eine beitragsfreie Auszahlung von Auslöseleistungen nicht mehr toleriert (siehe § 2, Abs. 1, Nr. 15 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales) sowie mit der Grenze der erlaubten Abzüge der Sozialversicherungsbeiträge bei Entsendung (siehe § 2, Abs. 1, Nr. 16 der Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales). Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen sind damit seit Jahresbeginn 2015 gestiegen.

Aus dieser Steigerung der Sozialabgaben resultiert, dass die Kosten für eine 24 Stunden Pflege durch legal entsandte Betreuungskräfte ab dem 01.01.2015 angestiegen sind. Die seit dem 01.01.2015 erfolgte Preissteigerung für den Einsatz einer Betreuungskraft (z. B. aus Polen, der Slowakei oder Tschechien) gilt für alle legal arbeitenden Vermittlungsagenturen, die die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Mehr dazu lesen Sie unter Kosten polnische Pflegekräfte. Finanzierungsmöglichkeiten zu dieser Dienstleistungen können Sie im Abschnitt Pflegegeld 24h Pflege nachlesen.

Risiken bei illegaler Beschäftigung einer Betreuungskraft

Durch die Einführung des Mindestlohngesetzes ist durchaus zu erwarten, dass die Anzahl der nicht sozialversicherten Betreuungskräfte (Schwarzarbeit) ansteigen wird.

Diese Art der Beschäftigung ist natürlich keine Alternative zu der Beschäftigung einer legal angestellten und nach dem Entsendegesetz entsendeten Betreuungskraft aus dem Ausland. Eine nicht legal arbeitende Betreuungskraft ist nicht sozial- und krankenversichert. Dieses kann zu erheblichen Problemen führen.

Selbstständige Betreuungskräfte unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz

Selbständig arbeitende Betreuungskräfte unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz. Sie können den Preis für Ihre Arbeit selbst festlegen.

Die Kosten für die Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft werden folglich durch das Mindestlohngesetz nicht direkt steigen; es muss aber beachtet werden, dass auch diese Kräfte einen erhöhten Aufwand für Sozialabgaben zu leisten haben und daher ihre Preise anheben müssen. Zudem werden auch diese Kräfte die Preise an den Markt vermutlich anpassen. Mehr dazu finden Sie unter Mindestlohn polnische Pflegekräfte.

Vorteile des Mindestlohngesetzes für Betreuungspersonal und Haushalte

Durch das Mindestlohngesetz wird es ermöglicht, dass die Betreuungskräfte ihren Leistungen entsprechend entlohnt werden und eine langfristige Zusammenarbeit erreicht werden kann.

Auch nach der Einführung des Mindestlohnes bleibt die häusliche Pflege im Rahmen der 24 Stunden Betreuung eine günstige Alternative zu einem Platz in einem Alten- oder Pflegeheim. Des Weiteren hat die pflegebedürftige Person den Vorteil, dass sie so lange wie möglich in gewohnter Umgebung leben kann und den individuellen Bedürfnissen entsprechend versorgt wird.