Pflegegrade und 24-Stunden-Pflege

Ab 2017 werden aus Pflegestufen die neuen Pflegegrade
Veränderungen in der 24-Stunden-Pflege: Aus den bekannten Pflegestufen werden ab 2017 die neuen Pflegegrade

 

Ab 2017 tritt eine der bisher größten Änderungen im deutschen Pflegesystem in Kraft: Die bisher bekannten 3 Pflegestufen werden in nunmehr 5 Pflegegrade umgewandelt. Diese Neuerung ist im Pflegestärkungsgesetz 2 verankert. Sie soll insbesondere die bisherige Benachteiligung von an psychisch erkrankten Pflegebedürftigen (z.B. in der Demenzbetreuung) entgegenwirken, denen es zwar körperlich gut geht, die aber aufgrund ihrer eingeschränkten Alltagskompetenz auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.

Das neue Begutachtungsassesment

Für die Festlegung der Pflegegrade wird ein neues System eingeführt, das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“, kurz NBA. Dieses Prüfverfahren wird wie bisher vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt, woraufhin die Pflegekasse dann den Pflegegrad festlegt.

Das neue Prüfverfahren arbeitet mit einem Punktesystem von 100 Punkten, das nach dem Prinzip „Je mehr Punkte, desto höher ist der Pflegegrad“ arbeitet. Folgende 6 sogenannte Module und deren Kriterien werden zur Beurteilung herangezogen:

Modul Kriterien
Modul 1:
Mobilität
(10% Gewichtung zur Festlegung des Pflegegrades)
Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
Modul 2:
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Zusammen mit Modul 3 15% Gewichtung zur Festlegung des Pflegegrades)
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, verstehen von Sachverhalten und Informationen, erkennen von Risiken und Gefahren, mitteilen von elementaren Bedürfnissen, verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(Zusammen mit Modul 2 15% Gewichtung zu Festlegung des Pflegegrades)
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen, Verbale Aggression, andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten, Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen, sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen
Modul 4: Selbstversorgung
(40% Gewichtung zu Festlegung des Pflegegrades)
Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma, Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral oder über Sonde
Modul 5
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(20% Gewichtung zur Festlegung des Pflegegrades)
Medikation, Injektionen subcutan (s.c.)/intramuskulär (i.m.), 3 Versorgung intravenöser Zugänge (zum Beispiel Port), Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen, Messung und Deutung von Körperzuständen, körpernahe Hilfsmittel, Verbandwechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu 3 Std.), Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Std.), Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
Modul 6
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(15 % Gewichtung zur Festlegung des Pflegegrades)
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sich-beschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

Die Kriterien determinieren die Punktzahl innerhalb des Moduls. Grundsätzlich wird die Höhe der Punkte unter Berücksichtigung des Schweregrades der Beeinträchtigung nach den Gruppen keine, geringe, erhebliche, schwere und schwerste vergeben.

So werden bspw. zur Berechnung des Pflegegrades im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ bei erheblicher Beeinträchtigung der Gestaltung des Tagesablaufs 4-6 Punkte vergeben.

Die Festlegung der Pflegegrade

Nach diesem Vorgehen wird jedes Kriterium innerhalb der Module geprüft, die Modulpunkte gewichtet und daraus ergibt sich dann der Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Weiterführende Informationen zum NBA und zur Festlegung der Pflegegrade liefert die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Leistungen der Pflegegrade

Ist der Pflegegrad bestimmt, bekommen die Pflegebedürftigen abhängig vom Pflegegrad verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Versorgung durch Angehörige oder durch eine osteuropäische 24 Stunden Betreuerin zugesprochen, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Pflegegrad 1
    • Wer im alten System der Pflegestufen noch keine Leistungen bekommen hat, noch weitestgehend selbständig lebt aber in manchen Bereichen doch auf Hilfe angewiesen ist, wird in Pflegegrad 1 eingeordnet. Diese Personengruppe mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit hat bisher keine Leistungen der Pflegekasse bekommen. Auch jetzt bekommen sie weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen, haben aber Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125€. Dieser Entlastungsbeitrag ist zweckgebunden und kann z.B. für Leistungen der Tages-­ oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Je nach Ausrichtung der anerkannten Angebote kann es sich dabei um Tagespflege, Angebote zur Entlastung von Pflegenden oder um Angebote zur Entlastung im Alltag handeln. Zudem bestehen Ansprüche auf Zuschüsse für Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungsangebote.
  • Pflegegrad 2
    • Stellt der Gutachter eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit bzw. der Fähigkeiten fest, wird der Pflegegrad 2 vergeben. Pflegebedürftige bekommen ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 316€. Außerdem steht der Entlastungsbeitrag in Höhe von 125€ zur Verfügung. Zudem bestehen Ansprüche auf Zuschüsse für Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungsangebote.
  • Pflegegrad 3
    • Bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird der Pflegegrad 3 vergeben. Personen mit Pflegegrad 3 bekommen 545€ monatliches Pflegegeld und den Entlastungsbeitrag von 125€. Zudem bestehen Ansprüche auf Zuschüsse für Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungsangebote.
  • Pflegegrad 4
    • Bescheinigt der Gutachter schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit, wird der Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 eingestuft. Diese Personengruppe erhält monatlich 728€ Pflegegeld und auch den Entlastungsbeitrag von 125€. Darüber hinaus stehen Zuschüsse für Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung.
  • Pflegegrad 5
    • Den höchsten Pflegegrad, der Pflegegrad 5, ist Personen vorbehalten, denen die schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege bescheinigt wird. Das Pflegegeld beträgt 901€ pro Monat und der monatliche Entlastungsbeitrag von 125€. Zudem stehen für diese Personengruppe umfangreiche Leistungen der Pflegekasse wie Zuschüsse zum Wohnungsumbau, Pflegehilfsmittel, medizinische Hilfsmittel sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige und kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung.

Bei Pflege und Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder die stationäre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind insbesondere die Geldleistungen höher. Wir bringen als Vermittlungsagentur Pflegekräfte in die Haushalte unserer Kunden, beraten sie umfassend zu allen möglichen Zuschüssen, die in ihrer individuellen Situation möglich sind, aber auch zu den Kosten einer 24-Stunden-Pflege (mehr dazu unter Kosten 24 Stunden Betreuung). Zur Pflegeberatung.

Von der Pflegestufe zu Pflegegraden

Wer ab 2017 einen Pflegegrad neu beantragt, wird mit dem oben beschriebenen neuen Begutachtungsverfahren NBA begutachtet und in einen der Pflegegrade eingeordnet.

Wer bereits im Jahr 2016 eine Pflegestufe hatte, wird nicht neu begutachtet. Vielmehr gibt es eine Umrechnungsformel von Pflegestufen hin zu Pflegegraden. In der nachfolgenden Tabelle ist die grundsätzliche Umrechnung der Pflegestufen in Pflegegrade dargestellt:

Pflegestufe Pflegegrad ab 2017
- Pflegegrad 1
Pflegestufe 0/ Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz/ Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz/ Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz/ Härtefalle Pflegegrad 5

Zudem soll mit dem Bestandsschutz sichergestellt werden, dass kein Pflegebedürftiger mit den neuen Pflegegraden weniger Leistungen erhält, als vorher mit einer Pflegestufe. Vergleicht man die Sätze vom Pflegegeld der Pflegestufen mit den Sätzen des Pflegegeldes der Pflegegrade fällt auf, dass viele Pflegebedürftige mit einer Erhöhung des Pflegegeldes rechnen dürfen. Die Erhöhung ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Pflegestufe & Pflegegeld Pflegegrad & Pflegegeld Veränderung
1 mit 244€ 2 mit 316€ +72€
2 mit 458€ 3 mit 545€ +87€
3 mit 728€ 4 mit 728€* 0

*Auch Pflegebedürftige mit Pflegestufe 2 und eingeschränkter Alltagskompetenz werden in den Pflegegrad 4 eingestuft, was einer Erhöhung von 183€ (von 545€ auf 728€) entspricht.

Zusammenfassung

Auch wenn die Gleichstellung von psychisch kranken Menschen mit körperlich kranken Menschen ein Hauptanliegen des Pflegestärkungsgesetzes 2 ist, ist das Gesetz ein Gewinn für alle auf Pflege und Betreuung angewiesenen Menschen. Neben oftmals höheren Geldleistungen werden auch viele Sach- und Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt, die gerade die Pflege zu Hause fördern. Diese zusätzlichen Leistungen kommen auch Personen zu Gute, die ihren Lebensabend mit einer 24 Stunden Betreuerin aus Osteuropa (mehr dazu unter polnische Pflegekräfte, kroatische Pflegekräfte und slowakische Pflegekräfte) im eigenen Zuhause verbringen.

Wir sind Experten in allen Fragen rund um das Pflegestärkungsgesetz, die neuen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen. Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne vollumfänglich zu den Pflegegraden und der Beschäftigung einer 24 Stunden Pflegekraft!