Haftpflichtversicherung von polnischen Pflegekräften: Was Sie als Auftraggeber beachten müssen!

Lange Zeit war die Beschäftigung einer Pflegekraft aus Osteuropa rechtlich gesehen eine große Grauzone. Unter teilweise fragwürdigen Anstellungsmethoden wurden viele osteuropäische Betreuerinnen schwarz in deutschen Haushalten beschäftigt. Das ist vor allem dann problematisch, wenn es zu Zwischenfällen kommt, die die Behörden auf den Plan rufen.

Seit Einführung des allgemeinen Mindestlohns 2015 hat sich die Gestaltung der Dienstleistungsverträge zwar zu Gunsten der Betreuerinnen verbessert, trotzdem müssen Auftraggeber immer noch darauf achten, dass die Anstellung der Pflegekraft in einem legalen Rahmen abläuft. Wie das rechtssichere Modell der Entsendung funktioniert, worauf Sie achten müssen und was die Arbeit von polnischen 24h-Betreuungskräften kostet, haben wir in dem folgenden Artikel für Sie aufbereitet.

Entsendete Pflegekräfte sind in ihrem Heimatland angestellt und versichert.
Illegal beschäftigte Pflegekräfte sind im Fall eines Unfalls nicht versichert; © Rainer Sturm / pixelio.de

Entsendungsmodell: Was bedeutet das?

Ein entsendeter Arbeitnehmer ist ein Mitarbeiter, der von seinem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land geschickt wird, um dort für einen begrenzten Zeitraum eine Dienstleistung zu erbringen. In unserem Fall der 24 Stunden Betreuung kommt es zu einem Vertrag zwischen einer in Polen ansässigen Dienstleistungsfirma, die Pflegedienste anbietet und der betreuungsbedürftigen Person beziehungsweise ihrem Vertreter aus Deutschland. Oftmals wird allerdings zwischen den beiden Parteien von einer deutschen Agentur wie Jacura vermittelt. Die Laufzeit der Entsendung ist vorerst auf 12 Monate beschränkt, wobei es die Möglichkeit gibt, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung zu stellen. In dem Fall könnte der Einsatz der polnischen Hilfskraft in Deutschland verlängert werden.

Die entsendete Pflegekraft ist weiterhin bei ihrem polnischen Arbeitgeber beschäftigt. Die Vergütung für die Dienstleistung wird dementsprechend auch direkt nach Polen überwiesen. Aber auch die Sozialbeiträge werden dort gezahlt, sodass die Betreuerin weiterhin im polnischen Sozialsystem versichert ist. Um das belegen zu können, wird die Bescheinigung A1 ausgestellt. Sie legitimiert den Arbeitsaufenthalt und belegt dem Zoll, dass die Haushaltshilfe auch tatsächlich weiterhin in ihrem Heimatland angestellt und versichert ist. Beim Entsendungsmodell haben Sie also die Sicherheit, dass alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen der 24h-Seniorenbetreuung erfüllt sind.

Warum Entsendung statt Selbstständigkeit oder Schwarzarbeit?

Die Vorteile des Entsendungsmodells liegen auf der Hand: Die Pflegekräfte kommen in einem legalen Rahmen nach Deutschland und werden nach dem hier geltenden Arbeitsrecht behandelt. Theoretisch wären aber auch andere Beschäftigungsformen möglich. Aus vielen Gründen werden sie von den meisten Agenturen nicht mehr angeboten, was aber vor allem an juristischen Unsicherheiten liegt.

So könnte die Haushaltshilfe auch selbst ein Unternehmen gründen und dann von Ihnen beauftragt werden. Sie hätten zwar den Vorteil, dass Mindestlohngesetze bei Selbstständigen nicht gelten und Sie außerdem auch für die Sozialversicherung der Pflegekraft nicht aufkommen müssten. Allerdings besteht bei der 24h-Pflege automatisch der Verdacht, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der oder die Selbstständige keine freie Bestimmung von Arbeitszeit und -ort genießt sowie nicht mehr als einen Kunden hat. Da dies bei der 24-Stunden-Betreuung schon per Definition der Fall ist, ist die Selbstständigkeit in der Branche keine juristisch einwandfreie Option.

Manchen Personen spielen mit dem Gedanken, die Betreuerin schwarz zu beschäftigen, um zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen. Das ist vor allem aber für die Auftraggeber selbst gefährlich. Das dokumentiert ein Fall, der in einer lokalen Zeitung vor kurzem zu lesen war: Eine osteuropäische Pflegekraft erlitt während des Kochens einen Herzinfarkt. Innerhalb kurzer Zeit geriet erst die Küche und dann das ganze Haus in Brand. Zwar konnte die rechtzeitig eintreffende Feuerwehr das Abbrennen der gesamten Immobilie verhindern, aber der entstandene Schaden wurde durch keine Versicherung aufgefangen, da die Haushaltshilfe nicht angemeldet war und schwarz arbeitete.

Diese Gefahren können durch das Engagement von entsendenden Arbeitnehmern umgangen werden. Nicht nur Sie als Auftraggeber profitieren von dieser Beschäftigungsform – auch die Pflegekräfte selbst genießen einen höheren rechtlichen Schutz, sind sozialversichert und arbeiten unter besseren Bedingungen.

Eine illegal angestellte Pflegekraft ist ein Sicherheitsrisiko für den Auftraggeber
Schwarz beschäftigte Pflegekräfte sind nicht versichert und stellen ein Risiko für den Auftraggeber dar; © Hans-Peter Reichartz / pixelio.de

Infoblock: Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungsform, die den Versicherten vor den Kosten bei Schadensersatzansprüchen Dritter schützt. Auch wenn die Ansprüche unbegründet sind, wehrt der Versicherer einer Haftpflichtversicherung diese ab und trägt gegebenenfalls die Kosten eines Rechtsstreites.

Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn die versicherte Person eine Vertragspflicht oder ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat oder sich gefahrenerhöhend verhalten hat. Wenn im Zuge dessen ein Dritter Schaden erleidet, übernimmt der Versicherer den zu zahlenden Schadensersatz. 

Die Haftpflichtversicherung tritt vor allem in drei verschiedenen Formen auf: Die private Haftpflicht, die Berufshaftpflicht und die Pflichthaftpflichtversicherung. Letztere gilt beispielsweise für Halter eines Kraftfahrzeugs oder in bestimmten Berufsständen wie zum Beispiel Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler.

EU-Richtlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern

Wie entsandte Arbeitnehmer zu beschäftigen sind, ist in der ganzen EU-Zone klar definiert. Das EU-Recht sieht hierfür eine Reihe verbindlicher Bestimmungen vor, die definieren, wie die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen dieser Beschäftigten auszusehen haben. Das ist vor allem deshalb nötig, da die Rechte und Arbeitsbedingungen im vereinten Europa oft sehr unterschiedlich sind. Außerdem kann so das Sozialdumping vermieden werden, sodass ausländische Dienstleister mit niedrigeren Arbeitsstandards die lokalen Preise nicht unterbieten können.

Die entsandten Arbeitnehmer können sich diesen Vorschriften entsprechend auf die Rechte berufen, die in dem Aufnahmemitgliedstaat gelten. Wenn also eine Pflegekraft in Osteuropa angestellt ist aber in Deutschland eingesetzt wird, gelten grundsätzlich auch die in Deutschland bestehenden einschlägigen Rechte. Dazu gehören vor allem:

  • Mindestlohnsätze
  • Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten
  • Bezahlter Mindestjahresurlaub
  • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen
  • Bestimmungen zur Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, günstigere Arbeitsbedingungen einzuräumen, als die, die im Mitgliedstaat gelten, in das der Mitarbeiter entsendet wird. In diesem Fall kann auch der gesetzliche Mindestlohn in Polen relevant sein, der deutlich unter dem in Deutschland gezahlten Mindestgehalt liegt. Mehr dazu finden Sie unter Mindestlohn polnische Pflegekräfte.

Die EU-Richtlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern regulieren die 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Pflegekräfte
Die Europäische Union ermöglicht den Pflegekräften das legale Arbeiten in Mitgliedstaaten; © Lupo / pixelio.de

Legale Beschäftigung einer polnischen Betreuungskraft

Wie also kann man als Auftraggeber sicherstellen, dass polnische Pflegekräfte auch tatsächlich in ihrer Heimat legal beschäftigt und versichert ist?

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Europäischen Gemeinschaft (EG) kommt bereits seit 1996 die Bescheinigung A1 zum Einsatz. Sie belegt, dass die Betreuerin im Ausstellerland  angestellt und damit auch sozialversichert ist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer beantragt werden. Da Sie als Auftraggeber bei einer erfolgreichen Ausstellung von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, sind Sie nicht zur Meldung verpflichtet. Dies übernimmt weiterhin der Arbeitgeber im Herkunftsland der Pflegekraft. Im Fall von polnischen Haushaltshilfen wird das A1-Formular durch den polnischen Renten- und Sozialversicherungsträger (ZUS) ausgestellt. Für diesen Vorgang müssen Sie in etwa einen Zeitraum von 14 bis 30 Tagen einkalkulieren.


Falls Sie sich für die illegale Beschäftigung einer osteuropäischem Pflegekraft entscheiden, sollten Sie die Risiken abwägen. Zwar ist die häusliche Umgebung ein geschützter Raum und kann ohne richterliche Verfügung nicht kontrolliert werden. Falls es aber doch gelingt, Ihnen die unerlaubte Beschäftigung einer Seniorenbetreuerin aus Osteuropa nachzuweisen, müssen Sie mit drakonischen Strafen rechnen. Hier sind ohne weiteres Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, für die Hinterziehung der Lohnsteuer oder nicht geleisteten Sozialabgaben sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren möglich. In Anbetracht dessen, welche Kosten polnische Pflegekräfte verursachen und wie wenig Sie durch die Anstellung in Schwarzarbeit sparen können, erscheint dieses Risiko unverhältnismäßig hoch.

Engagement von osteuropäischen Pflegerinnen über Jacura

Grundsätzlich wird für alle von Jacura vermittelten 24h-Betreuungskräfte die A1-Bescheinigung beantragt. Sobald die zuständige Behörde des Ausstellerlandes grünes Licht gibt, bekommen Sie die Bescheinigung direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. So können Sie sicher sein, dass die 24-Stunden-Pflegekraft im Haus Ihres angehörigen Pflegebedürftigen korrekt versichert ist und die hohen europäischen Standards für Arbeitsrecht genießt.

Wenn Sie sich für die 24 Stunden Pflege interessieren, lassen Sie sich jetzt ein unverbindliches Angebot machen. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne auch kostenlos über die rechtlichen Hintergründe und die Versicherung der Pflegekräfte.